Agenturen, dpa, 15:39 Uhr, 15.05.2009
CDU-Politikerin Nicolaus hat weiter Immunität
Dresden (dpa/sn) - Die mit Betrugsvorwürfen konfrontierte CDU- Landtagsabgeordnete Kerstin Nicolaus genießt weiter Immunität. Am Freitag stimmte der zuständige Ausschuss des Landtages in einer Beschlussempfehlung zwar mehrheitlich für die Aufhebung dieses Schutzstatus. Da das Votum aber nicht einstimmig ausfiel, muss nun das Parlament im Juni endgültig darüber befinden. Nicolaus' eigene Partei hatte geschlossen für die Aufhebung der Immunität gestimmt, die Linken waren dagegen. Sie wollten die Politikerin wie von ihr selbst gewünscht zunächst anhören, sagte der Abgeordnete Klaus Bartl. Nicolaus fehlte am Freitag krankheitsbedingt.
Der Abstimmung ging ein Antrag der Staatsanwaltschaft Zwickau voraus. Die Behörde hatte gegen Nicolaus wegen des Verdachts der Untreue ermittelt, etwa wegen Ungereimtheiten bei der Abrechnung von Dienstfahrten in ihrer Funktion als Bürgermeisterin von Hartmannsdorf (Mittelsachsen). Die 48-Jährige bestreitet die Anschuldigungen. Bevor gegen sie Anklage erhoben oder ein Strafbefehl erlassen werden kann, muss ihre Immunität formell aufgehoben werden.
Für die CDU hat die verzögerte Entscheidung Konsequenzen. Denn Nicolaus plant bisher, sich im Wahlkreis Zwickauer Land I als Kandidatin für die Landtagswahl am 30. August aufstellen zu lassen. Ihre Nominierung war wegen der Ermittlungen mehrfach verschoben worden. Am 25. Juni endet die Frist zur Aufstellung der Kandidaten. Am Tag zuvor tritt der Landtag das nächste Mal zusammen. Dennoch läuft der Union nun die Zeit davon, eine alternative Nominierung auf die Reihe zu bekommen.
Hintergrund der Ermittlungen gegen die Politikerin war ein Bericht des Rechnungshofes. Darin wurden unter anderem überhöhte Telefon- und Reisekosten der Bürgermeisterin kritisiert. Gegen Nicolaus als Bürgermeisterin läuft zudem noch ein Disziplinarverfahren bei der Landesdirektion Chemnitz. Dabei geht es um Betrug mit Fördergeldern nach der Flut 2002. Das Amtsgericht Zwickau hatte sie 2007 deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt.
[Landtag]: Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden
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