Sächsische Zeitung, 22.05.2009
Tillich-Biografie: Landgericht untersagt Behauptungen
Hamburg/Dresden - Die peinliche gerichtliche Auseinandersetzung der Staatskanzlei mit dem „Spiegel“ wegen der Berichterstattung über die umstrittene Vergangenheit von Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) geht in die nächste Runde: Das Landgericht Hamburg hat laut Regierungssprecher Peter Zimmermann am Mittwoch einige Punkte der Berichterstattung sowohl des „Spiegels“ als auch der „Welt“ von Mitte Mai für „unwahr“ erklärt und bei Androhung einer Strafe von einer Viertelmillion Euro eine Wiederholung bestimmter Behauptungen untersagt.
Dies betrifft laut Zimmermann unter anderem eine „Spiegel“-Online-Veröffentlichung, wonach Tillich in einem Personal-Fragebogen vor seinem Regierungseintritt 1999 nach „Mandaten und Funktionen in oder für politische Parteien der DDR“ gefragt worden sei. Es sei aber vielmehr nach „Mandaten und herausgehobenen Funktionen in oder für politische Parteien der DDR“ gefragt worden. Das Gericht gebe der Staatskanzlei Recht darin, dass sie sich korrekt bei der Beantwortung von Medien-Anfragen verhalten habe. Keinesfalls seien, so wie die „Welt“ berichtet hatte, neue Fragen „kreiert“ worden.
Der „Spiegel“ hatte erst kürzlich per Gericht die Staatskanzlei zur Beantwortung von Anfragen zur Tillich-Biografie gezwungen. Der Fragebogen ist aber weiter unter Verschluss. Dem „Spiegel“ lag das Gerichtsurteil gestern noch nicht vor. Von der „Welt“ war keine Stellungnahme zu erhalten. (SZ/abi)