Karl Nolle, MdL

Agenturen, ddp-lsc, 17:24 Uhr, 18.06.2009

Rechnungshof fordert Schadenersatz von Sachsen LB-Verwaltungsräten

 
Leipzig (ddp-lsc). Die früheren Verwaltungsratsmitglieder der sächsischen Landesbank könnten für das Aus des Geldhauses zur Kasse gebeten werden. Das sagte der Direktor des Landesrechnungshofs, Horst Krebs, im ARD-Magazin «Kontraste» am Donnerstag laut Vorabbericht. Krebs erklärte, die einstigen Kontrolleure hätten nicht genügend Sorgfalt walten lassen. «Deshalb besteht die begründete Aussicht, dass man zumindest einen Teil des Schadens über Schadenersatzklagen zurückbekommt.»

Im Kontrollgremium der Sachsen LB saßen unter anderem der heutige Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD), der einstige sächsische Finanzminister Horst Metz (CDU) und der Vorsitzende des Sparkassenverbandes, Heinrich Haasis. Der Wirtschaftsrechtler Markus Lutter von der Universität Bonn lobte das Vorgehen des Rechnungshofs in dem ARD-Bericht. Es sei «erstaunlich, mit welcher Offenheit die Fehler offen gelegt werden».

Die Landesbank war 2007 wegen riskanter Geschäfte ihrer Tochter Sachsen LB Europe in Dublin ins Schlingern geraten. Bei einem Eigenkapital von 1,4 Milliarden Euro hatte sie 43 Milliarden Euro für fragwürdige Wertpapiere gezahlt. Laut Krebs wussten die Verwaltungsratsmitglieder von dem Ausfallrisiko, genehmigten die Geschäfte aber trotzdem. Dafür müssten sie jetzt notfalls auch mit ihrem Privatvermögen gerade stehen.

Sachsens Linke unterstützt die Forderungen nach Schadenersatz. Krebs' Äußerungen deckten sich mit den Erkenntnissen des Sachsen-LB-Untersuchungsausschusses, sagte Linke-Ausschussobmann Klaus Tischendorf. Ein Mandat im Aufsichtsgremium einer öffentlichen Bank sei «nicht dazu da, Politikern mühelos ein Zubrot zu verschaffen».

Ende 2007 musste die einzige ostdeutsche Landesbank an die Landesbank Baden-Württemberg notverkauft werden, um die drohende Pleite abzuwenden. Der Freistaat Sachsen übernahm zur Absicherung des Geschäfts eine Landesbürgschaft in Höhe von 2,75 Milliarden Euro. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof entscheidet am 26. Juni über eine Klage der Grünen, die der Staatsregierung im Zusammenhang mit der Bürgschaft eine Verletzung des Budgetrechts des Parlaments vorwerfen.

ddp/jfr/kos
181724 Jun 09

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