Pressemitteilung, 10.11.2014
Strafverfahren gegen Jenaer Jugendpfarrer Lothar König (abrupt) eingestellt
Johannes Eisenberg
Dr. Stefan König *
Dr. Stefanie Schork **
Rechtsanwälte
Görlitzer Straße 74
10997 Berlin
Az. 199/11 eis
Strafverfahren gegen Jenaer Jugendpfarrer Lothar König eingestellt
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir teilen Ihnen als Verteidiger von Lothar König mit, daß das Strafverfahren wegen schweren Landfriedensbruches und anderen Vorwürfen gegen Lothar König nach Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden mit Zustimmung von Lothar König durch das AG Dresden am heutigen Tage gem. § 153 a StPO eingestellt wurde.
Lothar König hatte diese Vorgehensweise vorgeschlagen und seine Bereitschaft, zuzustimmen, wie folgt begründen lassen: Motiv für die Zustimmung des Angeklagten ist, daß er aufgrund christlicher Überzeugung nach der langen Phase des Haders und des Streits, unter der nach seiner Wahrnehmung nicht nur er gelitten hat, einen Beitrag zum Rechtsfrieden leisten will. Jurisdiktion ist Menschenwerk, das fehlsam ist. Der Angeklagte läßt sich bei seiner Entscheidung von seinem umfassenden seelsorgerischen Auftrag leiten, mit dem er sein gesamtes Leben verbindet. Mit diesem Auftrag ist ein versöhnlicher Abschluß eines für alle Beteiligten massiv belastenden Ereignisses (Verfahrens) besser zu vereinbaren als „Rechthaberei“, die in diesem Falle die Suche nach irdischem Recht-Behalten wäre, obschon die Geschichte über die Ereignisse am 19. 2. 2011 – Gott sei Dank – längst hinweggegangen ist.“
Lothar König wird eine Geldauflage bezahlen, die je zur Hälfte an den Justizfiskus des Freistaates Sachsen und an den Evangelisch-Lutherischen Kirchenbezirk in Dresden Mitte gezahlt wird. Die Landeskasse trägt die Gerichtskosten. Alle Gerichtstermine sind aufgehoben.
Die Verteidigung hatte bereits im Juni 2013 die Einstellung des Verfahrens gefordert. Nachdem nun ein erst kürzlich vom Gericht eingeholtes Gutachten des LKA Brandenburg erwiesen hat, daß die Angaben der Verteidigung über das von Lothar König tatsächlich über den Lautsprecherwagen Gesagte zutreffend waren, sehen nunmehr auch die Justizverfolgungsbehörden in Dresden heute keine „Schuld“ des Pfarrers mehr, die eine weitere strafrechtliche Verfolgung rechtfertigen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Eisenberg, Rechtsanwalt
Lea Voigt, Rechtsanwältin