Karl Nolle, MdL

Presseerklärung SPD Landtagsfraktion, 17.10.2001

Karl Nolle klagt morgen vor dem Verfassungsgericht

Hat Staatskanzlei nicht die volle Wahrheit gesagt?
 
Dresden. Am morgigen Donnerstag ab 11 Uhr wird vor dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen in Leipzig geklärt, ob die Staatsregierung des Freistaates Abgeordneten des Landtages die Wahrheit gesagt hat oder nicht.
Konkret geht es um die Klage des SPD-Landtags-Abgeordneten Karl Nolle gegen die Staatsregierung. Er hatte im März 2001 auf seine Kleinen Anfragen zur Dienstvilla Schevenstraße und zur Privatnutzung des Dienst- PKW von Kurt Biedenkopf Antworten erhalten, die aus seiner Sicht entweder nicht vollständig waren, einige Fragen überhaupt nicht beantworteten oder irreführende Inhalte hatten.

Nolle will nun im Organstreit vor dem Verfassungsgericht erreichen, dass der Staatsregierung offiziell vom höchsten Gericht des Freistaates mitgeteilt wird, dass auch die Staatskanzlei die Rechte der Abgeordneten zu wahren hat. Und da ist, so Nolle, das in der Verfassung festgeschriebene Recht auf umfassende und wahrheitsgemäße Information in den offiziellen Antworten auf Anfragen ein besonders schützenswertes Recht - zumal die Exekutive bei all ihrem Handeln der Rechtsstaatlichkeit und damit der Wahrheit verpflichtet sei.
Der SPD-Abgeordnete rechnet sich für die morgige Verhandlung gute Chancen aus. Denn die Staatsregierung hat in ihrer Antwort auf Nolles Klage bereits eingeräumt, dass „aus heutiger Sicht“ einige Dinge anders darzustellen seien. Ein Beispiel aus der Antwort zu fehlenden Angaben bei der privaten Nutzung der Dienstwagen. Da begründet die Staatsregierung ihre damals ausweichende Antwort wie folgt:

„Die Anfrage bezog sich ausdrücklich auf den Dienstwagen des Ministerpräsidenten, also auf das ausschließlich dem Ministerpräsidenten zugewiesene und mit entsprechender Sicherheitstechnik ausgestattete Dienstfahrzeug. Nicht gefragt war nach der privaten Benutzung weiterer Dienstfahrzeuge des Freistaates durch Familienangehörige des Ministerpräsidenten. Die Frage wurde daher ohne Verstoß gegen Art. 51 Abs. 1 Sächsische Verfassung beantwortet.“

(Anmerkung: Den vor Ort berichtenden Kollegen werden wir bei Bedarf die Prozessunterlagen zur Verfügung stellen.)

Karl Nolle im Webseitentest
der Landtagsabgeordneten: