SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Pressestelle, 14.11.2002
SPD-Fraktion macht Dampf bei Korruptionsbekämpfung
Schwarz: "Wenn Noltze nicht handelt, muss er gehen"
DRESDEN. Die CDU zeigt wenig Interesse an einer wirkungsvollen Bekämpfung
von Korruption. Der Aufforderung mehrerer Innenminister im Bundesrat,
endlich ihre Blockadehaltung gegen ein Anti-Korruptionsregister aufzugeben,
ist die CDU nicht nachkommen. Auch die sächsische Staatsregierung verhindert
mit ihrem Nein damit eine wirkungsvolle Korruptionsbekämpfung.
Im Fall des Stollberger Landrates Hertwich (CDU) wird das Verhältnis der
sächsischen Union zur Korruptionsbekämpfung deutlich. Inzwischen haben sich
sämtliche Kreistagsfraktionen wegen seiner unsauberen Machenschaften von
Hertwich distanziert. Der für die Aufsicht zuständige Regierungspräsident
Noltze (CDU) deckt den Landrat aber weiterhin. Die allseits geforderte
Suspendierung vom Dienst hat Noltze bisher nicht vorgenommen.
"Offensichtlich ist es der CDU nicht gelungen, ihren Spendenskandal zu
verarbeiten. Stattdessen stecken die "brutalsmöglichen" Aufklärer auf allen
Ebenen tiefer im Sumpf, als man es bisher für möglich hielt. Dann kann man
natürlich kein Interesse an einer wirkungsvollen Korruptionsbekämpfung
haben," so Dr. Gisela Schwarz, parlamentarische Geschäftsführerin der
SPD-Fraktion.
Die SPD will jetzt Dampf machen - und das gleich auf mehreren Ebenen.
Auf der heutigen Landtagssitzung bringt die SPD-Fraktion ihr
Anti-Korruptionsgesetz ein, das Bestandteil eines gesamten
Anti-Korruptionsprogramms für den Freistaat Sachsen ist.
Gleichzeitig wird die SPD Innenminister Horst Rasch auffordern, dem
Regierungspräsidenten Noltze eine Frist zu setzen, bis zu der eine
Suspendierung Hertwichs zu erfolgen hat. "Wenn Noltze nicht binnen weniger
Tage handelt, muss er gehen. Rasch hat hier noch einmal die Chance, die
sonst bei ihm zu vermissende Führungsstärke zu beweisen", so Schwarz.
"Handeln in Einzelfällen ist das eine, wir benötigen darüber hinaus aber
endlich auch in Sachsen einen gesetzlichen Rahmen, mit dem wir allen Formen
von Korruption wirkungsvoll begegnen können. Mit unserem
Anti-Korruptionsgesetz kann diese Lücke geschlossen werden", so Schwarz
weiter.
Wesentliche Schwerpunkte des SPD-Gesetzes sind:
* die Einrichtung einer Landeszentralstelle zur
Korruptionsbekämpfung und eines Korruptionsregisters,
* der Ausschluss auf Zeit von unlauteren Unternehmern von der
Vergabe öffentlicher Aufträge,
* eine Verschärfung des Beamten- und Disziplinarrechtes durch
die Einführung einer "Kleinen Kronzeugenregelung" für aussagewillige Beamte
in der Disziplinarordnung und die Aufnahme einer allumfassende
Nebentätigkeitsaufstellung im Beamtengesetz sowie
* der Einsatzes besonderer polizeilicher Mittel zur
Korruptionsbekämpfung durch eine Änderung des Sächsischen Polizeigesetzes,
insbesondere bei Wettbewerbsbeschränkenden Absprachen.
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