SPD-Pressestelle Landtag, 08.08.2003
Nolle: Strafanzeige gegen Horst Rasch (CDU) wegen Begünstigung
Fraktionschef Jurk: Minister ist untragbar geworden
DRESDEN. Der SPD Landtagsabgeordnete
Karl Nolle hat gestern Nachmittag bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz eine Strafanzeige gegen Staatsminister Horst Rasch, MdL wegen Verdachts der Begünstigung eingereicht.
Nolle bezieht sich in seiner Anzeige auf einen Brief von Rasch an Christine Weber vom 3. Juni 2003, der die Ermittlungsergebnisse des Innenministeriums zur Hochwasseraffäre der Exministerin zusammenfassen sollte. Er erklärte dort gegenüber seiner damaligen Ministerkollegin, diese habe in ihrem Antrag selbst angegeben, dass es sich bei den Schäden an ihrem Haus um Schäden durch Hangwasser handele. Minister Rasch äußerte in dem Schreiben die Auffassung, die Voraussetzungen für die Rückforderung der Fördermittel lägen nicht vor.
Dieses Schreiben wurde als Anlage der Pressemitteilung des SMI Nr. 56/03 vom 3. Juni 2003 veröffentlicht. Rasch wiederholte diese Behauptung noch einmal in einer Beantwortung der Kleinen Anfrage (Drucksache 3/8648 vom 24.7.03).
„Aus dem Versuch der Weißwäsche für Frau Weber ist nun schmutziger Hangwasserfilz geworden“, sagte Nolle. „Ich gehe davon aus, Rasch hat bei seinem Erklärungen gegenüber Presse und Parlament gelogen. Denn die Behauptung, Frau Weber habe in ihrem Antrag angegeben, es habe sich um Schäden durch Hangwasser gehandelt, ist falsch. In den mir vorliegenden umfangreichen Kopien des Antrages von Frau Weber, die ich der Staatsanwaltschaft übergeben habe, ist eine solche Angabe an keiner Stelle enthalten.“
Es finde sich im Antrag auch keinerlei Hinweis auf zusätzliche Angaben, die Frau Weber außerhalb des Antragsformulars gemacht haben könnte. Auch Staatsminister Rasch hat in seinen Erklärungen zweimal dezidiert auf den Antrag der Frau Weber Bezug genommen. Dieser ist jedoch ausdrücklich an das Formular gebunden (vgl. VIII. Nr. 2-4 der Verwaltungsvorschrift des SMI).“
Es bestehe, so Nolle weiter, aus diesen Gründen ein Anfangsverdacht der Begünstigung der Exministerin gemäß § 257 Abs. 1 StGB. Nach dieser Vorschrift werde mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Jurk erklärte zu diesen neuen Entwicklungen: „Langsam muss auch dem Letzten klar werden, dass dieser Mann in diesem Amt völlig untragbar ist. Ein Jahr nach der Flut ist es an der Zeit endlich die Konsequenzen zu ziehen.“
Der Orignal-Text der Strafanzeige mit den Fluthilfeantrags-Unterlagen der Ex-Ministerin ist ab Freitag 8.August ab 8 Uhr herunterzulanden unter:
www.karl-nolle.de/medienservice/pdfrtf.php