Presseinformation, 21.02.2007
Nolle: "Die Kleinen hängt man und die Großen läßt man laufen"
Zur Einstellungsverfügung der Staatsanwältin Prinz der Ermittlungsverfahren gegen Metz:
NOLLE: "Mit der Einstellung des Ermittlungsverfahren gegen Dr. Christopher Metz bestätigt die Dresdner Staatsanwältin Prinz, daß es bei Metz mindestens drei nachgewiesene unberechtigte private Nutzungen des ihm zur Verfügung gestellten Dienstwagens nebst Fahrer gegeben hat. In diesen drei Fällen hat er laut Staatsanwaltschaft seine Lebensgefährtin ohne selbst mitgefahren zu sein mit dem Dienstwagen privat chauffieren lassen. Staatsanwältin Prinz wertet den Schaden als gering und eine weiter Strafverfolgung nicht für angemessen."
NOLLE: "Strafrechtlich ist das zu akzeptieren, arbeitsrechtlich jedoch ist der Fall nicht koscher. Bei Arbeitnehmern, die private Post über ihre Firma frankieren, privat auf dem Dienstcomputer surfen oder ein Stück Kuchen aus der Firma mit nach Hause nehmen, ist das, laut höchstrichterlicher Rechtssprechung, "Grund genug für eine fristlose Entlassung". Der Chef der Landtagsverwaltung hat für sein vorbildliches Verhalten lediglich einen Verweis, die mildeste Form einer Diszilpinarmaßnahme, kassiert. Präsident Iltgen braucht seinen Parteifreund weiter. Die Kleinen hängt man und die Großen läßt man laufen, damit die normalen Mitarbeiter des Landtages wieder wissen wo Oben und Unten ist."
Gruß Karl Nolle, MdL