Presseinformation, 12.11.2006
Strafanzeige gegen Klaus-Jürgen Menzel, NPD-MdL
Karl Nolle, MdL - Bärensteiner Straße 30 - 01277 Dresden
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Staatsanwaltschaft Dresden
Lothringer Str. 1
01069 Dresden
vorab per Fax an: 0351 – 449 6048
Strafanzeige
Dresden, 12.11.2006
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Mitglied des Sächsischen Landtags gebe ich ihnen von nachfolgendem Sachverhalt Kenntnis mit der Prüfung, inwieweit sich
Klaus-Jürgen Menzel, MdL-NPD,
Dienstadresse: Sächsischer Landtag, Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden
wegen Volksverhetzung, Glorifizierung des Nationalsozialismus, Öffentlicher Billigung von schwersten Straftaten und millionenfachen Völkermord u.a.
strafbar gemacht haben kann und gegebenenfalls um entsprechende Strafverfolgung.
Meiner Anzeige liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der NPD-Landtagsabgeordnete Klaus-Jürgen Menzel erklärte am Samstag, 11.11.2006 in einem Fernsehinterview für den MDR vor dem NPD Parteitag in Berlin:
"Zum Führer stehe ich nach wie vor, da gibt es kein Vertun. Da hat sich nichts geändert, wie sollte ich."
Das Interview wurde anschließend sowohl vom MDR in der Sendung „MDR Aktuell 19.30 Uhr“ vom 11.11.2006 sowie von der ARD in den „ARD Tagesthemen“ vom 11.11.2006 ausgestrahlt. Link zum Beweismittel zu finden als Video mit Originalton Menzel unter: http:www.mdr.de/mdr-aktuell/3740400.html
Klaus-Jürgen Menzel hat damit unter anderem die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlungen der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise öffentlich gebilligt und verharmlost, die geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören.
Dazu kommt, dass gerade die Satzteile Klaus-Jürgen Menzels: „...da gibt es kein Vertun. Da hat sich nichts geändert, wie sollte ich.“ Unterstreichen, dass es für ihn ganz offensichtlich weder etwas zu bedauern noch Handlungen und Taten Adolf Hitlers gibt, die eine Distanzierung von Hitler notwendig machen würden.
Die Aussage Menzels stellt eine eklatante Verharmlosung und Billigung der von Adolf Hitler direkt befehlten Verbrechen im Sinne von § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches dar. Das Wirken von Adolf Hitler ist geprägt durch schwerste Straftaten und millionenfachen Mord und Völkermord, unvorstellbaren Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Diese Verbrechen (u.a. millionenfacher Mord an Juden) wurden damit von Menzel, in dem er sich ohne jede Einschränkung zu Hitler öffentlich bekennt und „zu ihm steht, ohne Vertun“
öffentlich gebilligt und verharmlost. Er stellt sich damit auf eine Stufe mit den Leugnern des Holocaust. Damit verbunden ist eine unerträgliche Verhöhnung der Opfer des Nationalsozialismus und die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.
Wenn es strafbar ist, die briefliche Grußform: „Mit deutschem Gruß“ oder „Deutscher Gruß“ zu verwenden, um wieviel mehr ist es dann strafbar, sich ohne wenn und aber auf die Seite des Hauptverantwortlichen Hitlers und seiner Verbrechen zu stellen.
An dieser Stelle sei noch angemerkt, dass der Sächsische Landtag auf seiner Sitzung im Oktober die Immunität Klaus-Jürgen Menzels wegen anderer Straftaten (uneidliche Falschaussage und versuchte Strafvereitelung) bereits aufgehoben hat.
Ich bitte Sie um die Mitteilung des Aktenzeichens und darum über den Fortgang des Verfahrens informiert zu werden, einschließlich der Zusendung der staatsanwaltlichen Schlussverfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Nolle, MdL