SPD - Fraktion im Sächsischen Landtag, 14.02.2008
Stefan Brangs: „Wir können die Verbrechen des Nationalsozialismus nicht mit dem Unrecht in der DDR gleichsetzen!“
„Die notwendige Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur darf nicht dazu führen, dass die historische Einmaligkeit des Holocaust und die Verbrechen des Nationalsozialismus relativiert werden”, erläutert, Stefan Brangs, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion in Sachsen,die Haltung der SPD-Landtagsfraktion. Er reagiert damit auf Äußerungen des Sächsischen Innenministers Buttolo, der erneut eine Gleichsetzung von kommunistischer und nationalsozialistischer Gewaltherrschaft im Rahmen der beabsichtigten Änderung des Versammlungsrechtes fordert.
Formulierungen wie jene verwischten bewusst die fundamentalen Unterschiede, so Brangs. Industrielle Massenvernichtung von Menschen markierten einen Zivilisationsbruch, der sich allen historischen Vergleichen entziehe.
„Es zeugt von einem seltsamen Geschichtsbewusstsein die Singularität der Verbrechen des Nationalsozialismus mit dem Unrechtssystem der DDR gleichsetzen zu wollen“, so Brangs weiter.
Der jetzt gefundene Weg für ein neues Versammlungsrecht in Sachsen sei, so Stefan Brangs, ein deutliches Zeichen an die ewig Gestrigen und - mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben - ein vertretbarer Kompromiss.
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