Pressemitteilung, 22.12.2008
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die für ein rechtswidriges Ermittlungsverfahren gegen KHK Georg Wehling verantwortlichen Staatsanwälte.
Was ist die Rechtgrundlage für die "nur vorläufige" Einstellung des Ermittlungsverfahres gegen Wehling?
Karl Nolle, MdL
Obmann der SPD im 2. Untersuchungsausschuss des 4. Sächsischen Landtags
0173-9219870
Presseinformation
In Sachen: "Bananenrepublik" gegen Wehling
Ich habe heute im Nachgang zu meiner "Strafanzeige gegen Unbekannt wg. Verfolgung Unschuldiger, Behinderung eines Verfassungsorgans u. a." vom 19.12.08, die untenstehende Dienstaufsichtbeschwerde an den Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen, Herrn Fleischmann, gerichtet und ihn gleichzeitig um sachliche und rechtliche Erläuterung der Rechtsgrundlagen der, vom Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft erklärten,
"nur vorläufigen" Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen KHK Georg Wehling wg. falscher uneidlicher Aussage, gebeten.
NOLLE: "Der Vorgang des rechtswidrig begonnenen und dann auf öffentlichen Druck hin wieder,
"nur vorläufig", eingestellten Ermittlungsverfahrens gegen KHK Georg Wehling wg. falscher uneidlicher Falschaussage vor dem "Untersuchungsausschuß Sachsensumpf" entwickelt sich zu einem Stück aus dem rechtsfreien Tollhaus."
NOLLE: "Ich frage: Soll die "nur vorläufige" Einstellung bedeuten, die Eröffnung des Verfahrens war zwar rechtswidrig, die Staatsanwaltschaft hält allerdings nichtsdestotrotz den rechtswidrigen Einschüchterungsversuch und die Behinderung eines Verfassungsorgans aufrecht?"
NOLLE: "Wenn es für die Durchführung eines Ermittlungsverfahrens keine Rechtsgrundlage gibt, aus diesem Grunde wurde es eingestellt, dann kann es m.E. auch keine Rechtsgrundlage für eine "nur vorläufige" Einstellung geben. Keine Rechtsgrundlage ist keine Rechtsgrundlage."
NOLLE: "Der schwarz verfilzte, christdemokratische Rechtsstaat in Sachsen steht auf dünnen Beinen"
gez. Karl Nolle, MdL
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Karl Nolle, MdL – Bärensteiner Straße 30 – 01277 Dresden
Obmann der SPD im 2. Untersuchungsausschuss des 4. Sächsischen Landtags
Per Boten an:
vorab per Fax an: 0351/446-2970)
Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen
Herrn Fleischmann
Lothringer Straße 1
01069 Dresden
22.12.2008
Dienstaufsichtsbeschwerde
betr. Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verfolgung Unschuldiger, Behinderung eines Verfassungsorgans u. a. vom 19.12.08
Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt Fleischmann,
in meiner Eigenschaft als Mitglied des 4. Sächsischen Landtags und Obmann der Fraktion der SPD im 2. Untersuchungsausschuss des 4. Sächsischen Landtags:
“Untersuchung der Verantwortung von Mitgliedern der Staatsregierung für etwaige schwerwiegende Mängel bei der Aufdeckung krimineller und korruptiver Netzwerke unter Beteiligung von Vertretern aus Politik und Wirtschaft, von Richtern, Staatsanwälten und sonstigen Bediensteten der sächsischen Justiz, Polizei, von Landes- und kommunalen Behörden sowie für das Versagen rechtzeitiger Informations-, Kontroll- und Vorbeugungsmechanismen in Sachsen (Kriminelle und korruptive Netzwerke in Sachsen)”,
wende ich mich wg. o.a. Strafanzeige nochmal an Sie.
Wie mir inzwischen bekannt geworden ist – dies muß ich allerdings mit der gebotenen Zurückhaltung erklären – soll es sich bei dem „Unbekannt“ um Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Schwürzer und Herrn Staatsanwalt Kohle handeln, weil diese das besagte Ermittlungsverfahren eingeleitet und wenn man dem Pressesprecher der STA Dresden glauben darf, „nur vorläufig“ eingestellt haben. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir die Rechtsgrundlage für die „nur vorläufige“ Einstellung sachlich und rechtlich erläutern könnten.
Gleichzeitig möchte ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die vorgenannten Herren erheben, da ihr Verhalten nicht nur strafrechtlich relevant sein dürfte sondern auch einen gravierenden Verstoß gegen Dienstpflichten zum Gegenstand hat.
Eine solche Dienstpflichtverletzung sehe ich insbesondere im Missbrauch des strafprozessualen Instrumentariums zu augenscheinlich politischen Zwecken, insbesondere zur Einschüchterung eines, insbesondere der Staatsregierung, bzw. der Hausspitze des Justizministeriums missliebigen Zeugen.
Zudem läuft letztlich das Vorgehen der besagten Staatsanwälte auf eine Behinderung, eines Verfassungsorganes, hier des 2. Untersuchungsausschusses des Sächsischen Landtages in Erfüllung des ihm durch den Landtag zugewiesenen Untersuchungsauftrages hinaus.
Verehrter Herr Generalstaatsanwalt, ich überlasse es selbstverständlich der gewissenhaften Erfüllung ihrer eigenen Dienstpflicht, auch weitere Personen, die sich an Herrn Zeugen Wehling bereits vor Vollendung einer möglichen Straftat meinten rechtswidrig abarbeiten zu müssen, ebenfalls mit einem Disziplinarverfahrens zu bedenken.
Falls Sie sich, wozu ich bisher allerdings davon auszugehen keine Veranlassung habe, in diesem Vorab-Ermittlungsverfahren zu politischen Zwecken wegen eigenen Engagements für befangen erklären oder dieses Verfahren nun decken wollen, bitte ich dies kenntlich zu machen, weil ich mir dann vorbehalten muß, meine Dienstaufsichtsbeschwerde auch auf ihre Person zu erstrecken.
Nur am Rande möchte ich bemerken, dass wegen des ungeheuerlichen Versuchs der Staatsanwaltschaft, sich in ein Beweisaufnahmeverfahren eines Untersuchungsausschusses des Landtages einzumischen, Überlegungen bestehen, die entsprechenden „Täter“ als Zeugen vor den Untersuchungsauschuß oder ein sonstiges parlamentarisches Gremium vorzuladen, um zu klären, mit welchem „Sumpf“ wir es hier möglicherweise zu tun haben.
Wegen des großen öffentlichen Interesses an den benannten Rechtsverstößen übergebe ich dieses Schreiben heute ebenfalls an die Presse.
Mit freundlichem Gruß
Karl Nolle, MdL
Obmann der SPD Fraktion
im 2. Untersuchungsausschuss des 4. Sächsischen Landtages