Staatsanwaltschaft Dresden, Pressesprecher, 23.04.2009
Die Staatsanwaltschaft legt Wert auf die Feststellung, dass gegen Karl Nolle lediglich ein Anfangsverdacht besteht.
Presseerklärung
Die Staatsanwaltschaft Dresden erklärt zu den gestrigen Äußerungen des Landtagsabgeordne-ten Karl Nolle gegenüber den Medien Folgendes:
Es trifft zu, dass gegen den Abgeordneten - nach Ablauf einer Äußerungsfrist für den Präsidenten des Sächsischen Landtags - ein Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetruges gem.§ 264 Abs.1 Nr.1 StGB eingeleitet werden soll. Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob Herr Nolle als Geschäftsführer der Druckhaus Dresden GmbH möglicherweise bei der Beantragung von Investitionszulagen für die Jahre 2005 bis 2007 unzutreffende Angaben gemacht hat.
Der in Rede stehende Vorwurf ergibt sich aus einer Mitteilung der Bußgeld- und Steuerstraf-sachenstelle des Finanzamtes Freital. Die Staatsanwaltschaft legt Wert auf die Feststellung, dass gegen Karl Nolle lediglich ein Anfangsverdacht besteht. Es ist derzeit noch völlig offen, ob dieser Verdacht nach Abschluss der Ermittlungen aufrechterhalten werden kann. Aus diesem Grunde können daher auf absehbare Zeit keine Auskünfte zu Einzelheiten des Verfahrens gegeben werden.
Die Staatsanwaltschaft verwahrt sich in diesem Zusammenhang auch nachdrücklich gegen die Unterstellung, einzelne Medien vorab von der beabsichtigten Verfahrenseinleitung unter-richtet zu haben .Diese eindeutige Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Abgeordneten haben andere zu verantworten.
Avenarius
Oberstaatsanwalt