Sächsische Zeitung, 07.07.1999
Wahlwerbung - SPD-Nolle klagt weiter gegen die Stadt
Abschleppaktion soll personelle Konsequenzen haben
DRESDEN. Daß das Rathaus am Wahlsonntag den Werbebus von SPD-Kandidat
Karl Nolle abschleppen ließ, wird teuer. Rund 3 000 Mark will der Druckereibesitzer jetzt der Stadt in Rechnung stellen: für Rückführung und tagelangen Ausfall seines Autos sowie fürs Einspruchsverfahren. Denn das Regierungspräsidium (RP) hat eindeutig entschieden, daß die Verwaltung nicht berechtigt war, den gegenüber des Wahllokals geparkten Kleinbus von Nolle zu entfernen. Weil das Abschleppen nach Meinung der Aufsichtsbehörde aber keinen Einfluß auf das Wahlergebnis hatte, ist die Wahl trotz des Rechtsverstoßes gültig. "Wir hätten gute Chancen, gegen diese Auslegung vorzugehen", sagt Nolle-Rechtsanwalt Michael Haas. "Denn das RP hat völlig vernachlässigt, daß auch unsere Werbeaufsteller vor immerhin 13 Wahllokalen zu Unrecht beseitigt wurden. Das können wir beweisen." Nur aus Respekt vor dem Wähler verzichte man auf einen Widerspruch. Ganz ungeschoren will Nolle die Stadt aber nicht davonkommen lassen. "Wahlrecht hat Grundrechtscharakter. Ein Verstoß dagegen kann nicht wie ein Parkvergehen behandelt werden", sagt er. Mit einer Eilklage vor Gericht hofft Nolle auf Rehabilitation. Bis zur Landtagswahl, wo er Bus und Werbeaufsteller ähnlich plazieren will, soll eine Grundsatzentscheidung zur Werbung am Wahltag her. Außerdem hat Nolle die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Wahlleiter Wolf-Dieter Müller erweitert - um den Vorwurf der Begünstigung von CDU-Werbung und Behinderung von Kandidaten anderer Parteien. Nolle: "Das muß personelle Konsequenzen haben!" (SZ/saf)