DNN, 18.08.1999
Gericht: Plakate müssen weg
Antrag auf eine Einstweilige Anordnung durchgesetzt
DRESDEN. SPD-Landtagskandidat
Karl Nolle hat sich mit seinem Antrag auf eine Einstweilige Anordnung durchgesetzt: Die Stadtverwaltung muss bis Donnerstag, 24 Uhr, die Wahlplakate der Partei Pro DM beseitigen. Das hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts gestern abend in einer Eilentscheidung beschlossen. Die Verfahrenskosten muss die Stadt tragen. Die Kammer folgte der Argumentation Nolles, dass allen Bewerbern für den Landtag gleiche Bedingungen einzuräumen seien. Die Stadt sei daher verpflichtet, für eine Beseitigung der bislang ohne Genehmigung aufgestellten Plakate zu sorgen, damit am Freitag alle Wahlbewerber gleichzeitig mit der Wahlkampfplakatierung beginnen können.
Die Partei Pro DM teilte in einer Presseerklärung mit, dass sie die Entscheidung des Verwaltungsgerichts für falsch halte, sie aber respektieren werde.
(von Stefan Alberti)