Karl Nolle, MdL
Agenturen, ddp-lsc, 15:44 Uhr, 17.07.2009
Medien erklären Streit um Tillichs DDR-Fragebogen für erledigt
Bautzen/Dresden (ddp). Die juristische Auseinandersetzung um den Fragebogen von Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) zu seiner DDR-Vergangenheit ist beendet. Nach Angaben des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom Freitag haben sowohl das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ als auch Tillich das Beschwerdeverfahren für erledigt erklärt. Damit stehe es „kurz vor der Einstellung“, sagte ein Sprecher der Nachrichtenagentur ddp. Zuvor war bereits das Verfahren zwischen der Tageszeitung „Die Welt“ und Staatskanzlei am Verwaltungsgericht Dresden eingestellt worden.
Tillich war mit der Veröffentlichung des Fragebogens Anfang Juli einer möglichen gerichtlichen Anordnung zuvorgekommen. Wegen der vorherigen monatelangen Weigerung der Staatskanzlei hatten „Spiegel“ und „Welt“ die Veröffentlichung erzwingen wollen.
In dem am Freitag bekanntgewordenen „Welt“-Einstellungsbeschluss vom 10. Juli stellte das Verwaltungsgericht klar, dass die Zeitung mit ihrem Antrag auf Auskunft zur Frage nach dienstlichen Stasi-Kontakten „trotz der beachtlichen Gegenargumente“ voraussichtlich obsiegt hätte. Zur Begründung wurde unter anderem das „Publikumsinteresse“ im Hinblick auf die „politische Glaubwürdigkeit“ des CDU-Spitzenkandidaten Tillich zur Landtagswahl am 30. August angeführt.
Tillich hatte erstmals am 1. Juli bekannt, 1999 die Frage nach dienstlichen Stasi-Kontakten verneint zu haben. Angesichts zwei von ihm selbst im November 2008 eingeräumter Treffen mit Stasi-Leuten sahen Kritiker darin eine falsche Antwort. Das Verwaltungsgericht erklärte indes, dass es die Beantwortung dieser Frage nicht bewerten wolle.
Dem Gerichtsbeschluss zufolge wäre die „Welt“, deren Verlag drei Viertel der Verfahrenskosten tragen muss, mit ihrem Antrag zu anderen Details des Fragebogens unterlegen gewesen. Die Richter gaben der Tillich-Seite zum Beispiel insofern recht, als dass sie keine Notwendigkeit darin sahen, dass er bei zwei Fragen nach „herausgehobenen Funktionen“ seinen Posten als einer der stellvertretenden Vorsitzenden des Rates des Kreises Kamenz hätte angeben müssen.
(Az.: 5 L 284/09)
ddp/tmo/fgr
171544 Jul 09