Karl Nolle, MdL

Agenturen, dpa, 15:58 Uhr, 25.09.2009

Staatsanwalt Görlitz ermittelt wegen NPD-Plakaten

Rechtsauffassung zu fremdenfeindlichen Plakaten der rechtsextremen NPD geändert
 
Görlitz (dpa/sn) - Die Staatsanwaltschaft in Görlitz hat ihre Rechtsauffassung zu fremdenfeindlichen Plakaten der rechtsextremen NPD geändert und ermittelt nun wegen Verdachts auf Volksverhetzung. Das kündigte der Leitende Oberstaatsanwalt Martin Uebele am Freitag auf Anfrage von dpa an. Hintergrund ist ein entsprechender Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom Donnerstag. Die Karlsruher Richter zogen die NPD-Plakate mit der Aufschrift «Polen-Invasion stoppen!» endgültig aus dem Verkehr. Sie wurden als volksverhetzender Angriff auf die Menschenwürde der in Deutschland lebenden Polen bewertet. In Sachsen hegten die Behörden lange Zweifel an dieser Auffassung.

Verfahren richtet sich zunächst gegen Unbekannt

Nach Angaben Uebeles richtet sich das nun eingeleitete Verfahren derzeit noch gegen Unbekannt. Es müssten zunächst jene Verantwortlichen bei der NPD ermittelt werden, die «die Herstellung und das Aufhängen der inkriminierten Plakate in der Stadt Görlitz veranlasst haben». NPD-Kreischef Andreas Storr hatte sich öffentlich zu dem Fall geäußert und Widerspruch gegen eine Entscheidung des Landratsamtes Görlitz eingelegt, wonach die Plakate bis Mittwoch wieder abzuhängen waren. Da die NPD dieser Aufforderung nicht nachkam, griff die Stadt Görlitz selbst ein und beseitigte die Wahlwerbung. Die Kosten werden der NPD in Rechnung gestellt.

Storr gehört dem neuen Sächsischen Landtag an, der sich am kommenden Dienstag konstituiert. Sobald das Parlament arbeitsfähig ist, genießt Storr Immunität. Sie kann aber per Landtagsbeschluss aufgehoben werden.

Sächsische Behörden zögerten lange

Auslöser für den Fall war eine Entscheidung aus Mecklenburg- Vorpommern. Dort hatte in der Vorwoche das Oberverwaltungsgericht Greifswald (OVG) Plakate mit dem Slogan «Polen-Invasion stoppen!» als volksverletzend eingestuft und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in der Stadt aufgehoben. Der NPD-Kreisverband Uecker-Randow zog deshalb vor das Bundesverfassungsgericht. Die Richter in Karlsruhe wiesen die Beschwerde zurück und bestätigten die Entscheidung des OVG Greifswald. Die Aussage des Wahlplakates sei nicht vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, hieß es (Az: 2 BvR 2179 - Beschluss vom 24. September 2009).

Die NPD hatte mit dem Plakat Stimmung gegen den Zuzug von Polen ins grenznahe Gebiet machen wollen. Es zeigt neben dem Slogan drei Krähen, von denen eine nach einem Bündel Geldscheine pickt. In Sachsen zögerten die Behörden lange. In Görlitz hingen schon vor den Europawahlen im Juni entsprechende Plakate. Es gab auch Anzeigen wegen Volksverhetzung. Allerdings blieb das bis dato ein Prüfvorgang. Die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden hatte Zweifel geäußert, ob der Tatbestand des Paragrafen 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung) erfüllt ist. Das löste bei den Linken im Landtag Kritik aus. Nach der Entscheidung von Greifswald hatte die Behörde jedoch eine Überprüfung ihrer Rechtsauffassung angekündigt.

[Staatsanwaltschaft Görlitz]: Obermarkt 22, 02826 Görlitz
 
dpa su yysn z2 bz
251558 Sep 09