Karl Nolle, MdL

Süddeutsche Zeitung, 21.10.2009

Hartz IV: Pi mal Daumen minus X

Ein Kommentar von Heribert Prantl
 
Hartz IV vor Gericht: Die Regelsätze der Bundesregierung sind nicht mehr als eine grobe Schätzung, die sich als Berechnung tarnt.

Wer von Hartz IV leben muss, muss jeden Cent umdrehen. Es ehrt das Bundesverfassungsgericht, dass es genau das in seiner Verhandlung über die Hartz-IV-Gesetze auch getan hat. Die Richter haben penibel nachgefragt, wie denn die sogenannten Regelsätze zustande kommen. Die Vertreter der Bundesregierung haben es nicht recht erklären können. Es offenbarte sich, wie schludrig der Gesetzgeber bei der Berechnung des Existenzminimums verfährt. Es handelt sich nicht wirklich um eine Berechnung, sondern um eine Schätzung Pi mal Daumen, die sich als Berechnung tarnt.

Das funktioniert so: Das Statistische Bundesamt befragt, wie es zu seinen Aufgaben gehört, die Verbraucher über ihre Ausgaben für die lebensnotwendigen Dinge - und erstellt daraus die Verbrauchsstatistik. Der Hartz-IV-Gesetzgeber nahm nun daraus die Verbrauchsdaten der unteren zwanzig Prozent der Einkommensbezieher, und strich einzelne Positionen daraus ganz heraus oder machte kräftige Abschläge - weil angeblich Dinge enthalten sind, die der Hartz-IV-Mensch nicht braucht. Näher geprüft hat das der Gesetzgeber aber nicht. Das macht nun das Verfassungsgericht.

Die Richter haben schon bei der Verhandlung klargemacht, dass es nicht nur um den Geldbetrag geht, den man in Deutschland zum nackten Überleben braucht. Es geht um mehr, nämlich um das soziokulturelle Existenzminimum, also um den Betrag, den man benötigt, um am gesellschaftlichen Leben wenigstens ein wenig teilnehmen zu können.

Eine moderne Sozialpolitik sorgt dafür, dass der Mensch Bürger sein kann; seine politischen Rechte brauchen ein soziales Fundament. Die Richter werden es beschreiben und befestigen.