Karl Nolle, MdL

DNN/LVZ, 14.08.2010

Bestrafung fehl am Platz

Kommentar von Sven Heitkamp zum Dresdner Journalistenprozess
 
Journalisten können nicht einfach machen was sie wollen. Sie unterliegen strengen Sorgfaltspflichten. Diese Regeln haben die beiden Journalisten, die in Dresden verurteilt wurden, sehr wohl befolgt. Sie haben in der Aktenaffäre lange recherchiert, Interviews geführt, Indizien und Beweise gesammelt, Schlussfolgerungen gezogen, neue Fragen gestellt. Genau die vornehmste Aufgabe also, für die unabhängige Medien in Deutschland da sind. Die angegriffenen Autoren dennoch zu bestrafen, ist fehl am Platz. Das zeigt schon der Umstand, dass die beiden Polizisten, denen sie Negatives nachgesagt haben sollen, gar nicht an rechtlichen Schritten interessiert waren.

Ohnehin ist es äußerst selten, dass man mit dem Strafrecht auf Journalisten losgeht. Wer sich von den Medien unfair behandelt fühlt, kann mit dem Presserecht zum Beispiel Gegendarstellungen und Unterlassungen erzwingen. Das ist zwar nicht leicht und für manche Betroffene ein stumpfes Schwert, kommt dafür aber häufig vor. Im Dresdner Fall allerdings nicht: Die journalistischen Beiträge stehen nach wie vor frei verfügbar im Internet.

Das Urteil hätte, wenn es seine Gültigkeit behält, ernste Konsequenzen für die Presse. Obwohl sie ein unabhängiges Kontrollorgan sein sollen, müssten die Medien mehr als bisher Sorge vor strafrechtlicher Verfolgung haben. Selbst wenn sie sich ihrer Sache sicher sind, wie die jetzt Verurteilten. Insofern ist es durchaus denkbar, dass eine höhere Instanz zu einem anderen Ergebnis kommt. Lobenswert ist indes eine andere Entscheidung des Richters: Wer Material für redaktionelle Beiträge recherchiert, sie aber nicht selbst verfasst, kann für die veröffentlichten Formulierungen auch nicht haftbar gemacht werden. Es wäre wünschenswert, dass es bei dieser Klarstellung bleibt.
politik@lvz.de