Karl Nolle, MdL
Dresdner Morgenpost, 14.08.2010
Polizei fühlte sich beleidigt - zwei Journalisten im Sachsensumpf-Fall verurteilt
5.000 Euro Strafe für unbotmäßige Frage
DRESDEN - Urteil im umstrittenen Prozess gegen zwei Journalisten, die über den Sachsensumpf berichtet hatten: Wegen übler Nachrede wurden Thomas Datt und Arndt Ginzel zu einer Geldstrafe von je 2 500 Euro verurteilt-weil sie in einem Text eine Frage formuliert hatten. Damit hätten sie Polizisten massiv in ihrer Ehre verletzt.
Der Richter blieb mit den jeweils 50 Tagessätzen ä 50 Euro deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft (je 6 000 Euro) und der Nebenklage (Haft). Der Vorwurf der Verleumdung wurde fallen gelassen. Die Staatsanwalt schaft prüft nun Rechtsmittel. Die Journalisten wollen notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Wenn keine kritischen Fragen mehr gestellt werden können, ist die Pressefreiheit insgesamt in Gefahr", so Thomas Datt.
Denn verurteilt wurden beide, weil sie in einem „zeit.de"-Text zur Sachsensumpf Affäre angebliche kriminelle Netzwerke, in die ranghohe Justizangehörige verstrickt sein sollen - eine Frage formuliert hatten. Nämlich, ob Ermittlungen gegen einen hochrangigen Richter eventuell eingestellt wurden, weil die Beamten durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde unter Druck gesetzt wurden. Richter Hermann HeppScliwab wertete dies als Tatsachenbehauptung, sah darin eine „ehrabschneidende Äußertmg zum Nachteil der Polizisten". Pikant: Die betroffenen Polizisten hatten es abgelehnt, Strafantrag zu stellen. Dies übernahm der Polizeipräsident So landete die Sache bei Gericht.
Von Vorwürfen in Zusammenhang mit einem „Spiegel"-Text wurden beide freigesprochen. Eine Mit-Autorenschaft konnte nicht nachgewiesen werden.
mor