Karl Nolle, MdL

sueddeutsche.de, 05.12.2010

Sieh mal an, nun hat der Papst also »in begründeten Einzelfällen« den Gebrauch von Kondomen gestattet.

Muss der Katholik für jeden und vor jedem Akt eine kirchenbehördliche Einzelfall-Genehmigung einholen? Von Axel Hacke
 
In der Zeitung las ich von den neuen Kondom-Richtlinien des Papstes, der Gummi-Gebrauch zukünftig »in begründeten Einzelfällen« gestattet. Wobei ich mich natürlich sofort fragte, was mit »Einzelfall« gemeint ist: der jeweils einzelne Geschlechtsverkehr? Oder die Person, die denselben ausübt? Anders gefragt: Muss der Katholik für jeden und vor jedem Akt eine kirchenbehördliche Einzelfall-Genehmigung einholen? (Wobei sich hier ja die Frage stellt, wie lange im Voraus der Antrag zu stellen ist und ob es zum Beispiel für dringende Einzelfälle ein Eilverfahren gibt.) Oder ist als Einzelfall der Mensch zu sehen, der für sich – bei entsprechend guter Begründung – eine Art Dauergenehmigung erwirken kann, einen Präservativ-Führerschein?

Ich begann, mir die Ausgestaltung dieses Verwaltungsverfahrens vorzustellen, da sah ich im Tagesspiegel eine Karikatur des sehr großartigen Klaus Stuttmann. Er hatte einen Priester auf der Kanzel gezeichnet, der seiner Gemeinde roten Gesichts verkündet: »Nach ernstem Abwägen und in gottesgefälligem Ermessen beschloss die Diözese, dass folgende Mitglieder unserer Gemeinde als begründete Einzelfälle gelten und ab sofort Kondome benutzen dürfen: Maier, Wolfgang, Schröder, Peter und Müller, Klaus-Dieter …«