Karl Nolle, MdL

DNN/LVZ, 08.12.2010

Freistaat verlässt Finanzgruppe

SFG muss insgesamt 215 Millionen Euro zahlen / Anteilseigner sollen künftig austreten können
 
Leipzig. Die Auflösung der Sachsen-Finanzgruppe (SFG) rückt näher. Nach jüngsten Beschlüssen ist vorgesehen, dass zunächst der Freistaat seine Anteile an die SFG überträgt und damit als Anteilseigner ausscheidet. In einem zweiten Schritt sollen auch die kommunalen Anteilseigner einzeln austreten können.
Nachdem im Frühjahr der Startschuss zur Auflösung gegeben worden war, gelangen die Mitglieder der Sachsen-Finanzgruppe nun auf die Zielgerade. Auf Grundlage eines Gutachtens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Susat & Partner einigten sich Freistaat und Kommunen auf das weitere Vorgehen. Demnach kauft die SFG dem Freistaat seine Beteiligung von 22,37 Prozent quasi ab. Der Wert des Anteils beläuft sich laut Gutachten auf 108 Millionen Euro. Für die Finanzierung werde nun vom Vorstand der SFG ein Konzept erstellt, erläuterte ein Sprecher. Denkbar sei zum einen, auf vorhandene Rücklagen zurückzugreifen beziehungsweise Fremdkapital aufzunehmen. Inwiefern Sparkassen und Kommunen dadurch belastet werden, ist daher noch offen.

Weiterhin muss die Gruppe an den Freistaat 107 Millionen Euro im Zusammenhang mit dem Verkauf der Landesbank Sachsen (Sachsen LB) an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) zahlen. Dabei handele es sich um Ausgleichszahlungen für die vom Freistaat übernommene Garantie in Höhe von 2,75 Milliarden Euro für faule Wertpapiere der Sachsen LB. Für diese Summe seien aber bereits im Jahr 2009 Rückstellungen der SFG erfolgt, so der Sprecher.

Die Sachsen-Finanzgruppe vereinte einst in einer Holding die Landesbank Sachsen sowie zuletzt sieben der 15 sächsischen Sparkassen. Die Beiträge der Institute wurden entsprechend der Beteiligung am Stammkapital an die Kommunen beziehungsweise den Freistaat ausgeschüttet. Mit dem Verkauf der Sachsen LB an die Landesbank Baden-Württemberg wurde das Modell allerdings infrage gestellt, da der Freistaat weiterhin Anteilseigner war, aber keinen Vermögenswert mehr besaß. Im Zuge der Auflösungsdiskussion ging es dabei vor allem um die Frage, wie der Freistaat für seine Anteile ausgezahlt werden soll.

Dieses Problem ist nun geklärt, vorausgesetzt der sächsische Landtag stimmt dem Vorhaben zu. In einem zweiten Schritt soll es eine Neuregelung im sächsischen Sparkassengesetz geben, wonach jeder Anteilseigner einzeln aus der SFG austreten kann. Diese Lösung erlaube es jeder Kommune, aus der Gruppe auszuscheiden, ohne dass sie von einer anderen blockiert werde, erläuterte der SFG-Sprecher. Bei einem Auflösungsbeschluss müssten dagegen zuerst alle Kommunalparlamente zustimmen. Wenn einer nach dem anderen austrete, sei die Gruppe am Ende aber auch aufgelöst.

Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) bekräftigte, dass es politischer Wille der kommunalen Anteilseigner und auch Leipzigs sei, die SFG aufzulösen. "Das Gesetzgebungsverfahren im Freistaat Sachsen ist nun abzuwarten", sagte Jung dieser Zeitung.

Stefan Wittmann, Bankenexperte der Gewerkschaft Verdi, begrüßte die Beschlüsse der SFG. "Die Kommunen haben nun die Chance, ihren Fehler wieder gutzumachen." Gerade die Finanzkrise habe gezeigt, wie wichtig es sei, regionale Institute zu haben, die nicht noch die Risiken anderer mittragen. Nun könnten die kommunalen Anteilseigner wieder selbst entscheiden, was mit den vor Ort erwirtschafteten Gewinnen passiert.
Sabine Schanzmann-Wey

Folgerichtige Auflösung
Standpunkt von Sabine Schanzmann-Wey

Nach dem Ende der Sachsen LB wird nun folgerichtig auch die Sachsen-Finanzgruppe (SFG) aufgelöst. Das Konstrukt, das Landesbank und Sparkassen in Sachsen zu einer schlagkräftigen Finanzeinheit bündeln sollte, war von Anfang an umstritten und konnte 2003 erst im zweiten Anlauf starten. Wäre die Finanzkrise nicht gewesen, wäre es vielleicht sogar ein Erfolgsmodell geworden. So aber behalten die Kritiker am Ende Recht.

Die gestern beschlossenen Pläne zur Abwicklung der Gruppe sollten nun schleunigst auf den Weg gebracht werden, damit die Kommunen mit Blick auf ihre Sparkassen künftig wieder eigenständig und handlungsfähig sind. Durch die Kreisreform war es für die Sachsen-Finanzgruppe ohnehin schwierig geworden, da in einem Landkreis mehrere Sparkassen existieren, von denen einige Mitglied sind, die anderen nicht. Größere Einheiten wird es daher auch nach dem Ende der SFG geben. Denn spätestens dann wird das Thema Sparkassen-Fusionen wieder forciert.
s.schanzmann-wey@lvz.de