Karl Nolle, MdL

Agenturen, dpa, 14:06 Uhr, 16.12.2010

Abgeordnetengesetz soll wieder geändert werden

Reelfs, CDU: "ein peinlicher Fehler, wir wissen nicht, wie das passieren konnte."
 
Dresden (dpa/sn) - Die sächsischen Koalitionsfraktionen CDU und FDP wollen das erst am Dienstag beschlossene Abgeordnetengesetz im kommenden Jahr wieder ändern. Das neue Gesetz erlaube es den Abgeordneten, die im August 2009 neu ins Parlament gewählt wurden, ohne finanzielle Einbußen mit 62 Jahren früher in Rente zu gehen, berichtete die «Sächsische Zeitung» am Donnerstag. Das bestätigte der Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dirk Reelfs, der Deutschen Presse- Agentur und sprach von einem «peinlichen Fehler». Der frühere Renteneintritt solle nur mit finanziellen Abstrichen möglich sein. «Wir wissen nicht, wie das passieren konnte», sagte Reelfs.

Nach Aussagen des Sprechers war die CDU-Fraktion am Mittwoch zu nächtlicher Stunde bei einer Fraktionssitzung zusammengekommen, um den Tatbestand zu erklären. Auch die maßgeblichen Autoren des Gesetzentwurfes - auf Seiten der Union war das der Parlamentarische Geschäftsführer Christian Piwarz, bei der FDP sein Amtskollege Torsten Herbst - seien von der Sache «kalt erwischt» worden. Piwarz sei davon ausgegangen, dass eine Rente mit 62 nur bei Abschlägen möglich ist. «Wir möchten schnellstmöglich eine Neuregelung. Gemeinsam mit dem Juristischen Dienst des Landtages wird jetzt nach einer Lösung gesucht», sagte Reelfs.

Der Zeitungsbericht schilderte die Sachlage ausführlich - auch für jene Abgeordneten, die schon vor der letzten Landtagswahl im Parlament saßen. Deren Altersversorgung fällt noch üppiger aus. Sie können nach 13 Jahren Abgeordnetentätigkeit sogar schon mit 55 Jahren die Versorgung in Anspruch nehmen - gleichfalls ohne Abschläge, hieß es. Parlamentarier, die längerfristig ein Mandat innehaben, könnten bei der aktuellen Diätenhöhe mit Monatsrenten zwischen 3050 und 3400 Euro rechnen.

Die Grünen bezweifelten, dass es sich um einen unbeabsichtigten Fehler handelt. Seine Fraktion habe per Änderungsantrag vorgeschlagen, dass alle Abgeordneten erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres Altersentschädigung bekommen, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer Karl-Heinz Gerstenberg. «CDU- und FDP-Fraktion erhalten jetzt die Quittung für die fehlende Qualität ihrer Arbeit. Da wird mit heißer Nadel gestrickt, die Kommunikation mit der Opposition abgelehnt und die Ergebnisse der Anhörung im Landtag nicht ernst genommen.»

dpa kwe/jos yysn z2 eni
161406 Dez 10