Karl Nolle, MdL
Agenturen, dapd 23:13, 13.11.2011
BGH-Ermittlungsrichter erlässt Haftbefehl gegen Beate Z. wegen Mitgliedschaft in der Terrorgruppe
«Zweck» der NSU: «Tötung von Mitbürgern ausländischer Herkunft»
Karlsruhe (dapd-lsc). Die rechtsextreme Terrorzelle «Nationalsozialistischer Untergrund» (NSU) wollte nach Auffassung des Bundesgerichtshofs aus einer fremden- und staatsfeindlichen Gesinnung heraus vor allem Mitbürger ausländischer Herkunft töten. Dies sei der «Zweck» der terroristischen Vereinigung gewesen, heißt es in einer Entscheidung des BGH-Ermittlungsrichters, mit der Haftbefehl gegen die 36-jährige Beate Z. wegen dringenden Verdachts der Mitgliedschaft in der NSU erlassen wurde. Damit gab der BGH-Richter einem Antrag der Bundesanwaltschaft statt, wie die Strafverfolgungsbehörde am Sonntagabend in Karlsruhe mitteilte.
Nach den bisherigen Erkenntnissen sei die NSU für die sogenannten Döner-Morde an acht türkischstämmigen Männern und einem Griechen in den Jahren 2000 bis 2006 und dem Mord an einer Heilbronner Polizistin im April 2007 verantwortlich. Die Döner-Mordserie an insgesamt neun ausländischen Ladenbesitzern geschah in Nürnberg, Hamburg, München, Rostock, Dortmund und Kassel.
Die als «Brandstifterin von Zwickau» bekannte Beate Z. sei dringend verdächtig, 1998 gemeinsam mit den am 4. November nahe Eisenach tot aufgefundenen Uwe B. und Uwe M. eine rechtsextremistische Gruppierung gegründet zu haben, die sich zuletzt als NSU bezeichnet habe. 2007 soll sich der am Sonntag festgenommene Holger G. der terroristischen Organisation angeschlossen haben.
Beate Z. werde auch vorgeworfen, am 4. November 2011 die Wohnung in Eisenach, die sie zuletzt gemeinsam mit Uwe B. und Uwe M. bewohnt hatte, in Brand gesetzt zu haben. «Sie soll beabsichtigt haben, Beweismittel zu vernichten, um ihre Beteiligung an der 'NSU' und die Gewalttaten der terroristischen Vereinigung zu verdecken», hieß es.
Gegen die deutsche Staatsangehörige bestehe auch weiterhin der Anfangsverdacht einer unmittelbaren Tatbeteiligung an den sogenannten Döner-Morden und dem Mordanschlag auf zwei Heilbronner Polizisten. Die Beschuldigte sei nunmehr aufgrund des Haftbefehls des BGH-Ermittlungsrichters in Untersuchungshaft. Der ursprüngliche Haftbefehl des Amtsgerichts Zwickau wurde aufgehoben.
Von Norbert Demuth
dapd/dmu/arh /1
132313 Nov 11