Karl Nolle, MdL

DNN/LVZ, 15.02.2012

Wahlkreise vor Neuordnung: Kommission des Landtags macht Vorschläge zur Reduzierung der Abgeordnetenzahl

 
Dresden. Sachsens Landtag erwägt, die Wahlkreise neu zu ordnen. Bis 2014 kann sich in der politischen Landschaft viel ändern. Ein Reizthema, denn für etliche Abgeordnete bedeutet das die Selbstabschaffung.

Wenn man schon daran geht, die Verfassung zu verändern, "dann müssen wir auch über alles sprechen", sagte CDU-Fraktionschef Steffen Flath kürzlich. Damit scheint die Gelegenheit günstig für die Neuordnung der Wahlkreise im Freistaat. Ein heikles, aber drängendes Thema, das Sachsens 132 Abgeordnete seit Jahren vor sich herschieben. Weil es aber den regierenden Fraktionen von CDU und FDP sehr eilig ist, eine Schuldenbremse in die Landesverfassung zu schreiben, rückt auch eine Verkleinerung des Landtags näher. "Klar ist, dass wir nicht alle vier Wochen die Verfassung ändern", betont Flath, schiebt aber nach, er habe aus seiner Fraktion noch "von niemandem gehört, der über Landtagsverkleinerung reden will".

Verständlich, denn für viele Abgeordnete würde diese Reform die Selbstabschaffung bedeuten. Die Wahlkreis-Kommission des Landtags machte jetzt drei Vorschläge. Die zurzeit 60 Wahlkreise könnten demnach auf 50 oder 45 schmelzen. Andernfalls müssten sie entsprechend der Bevölkerungsentwicklung neu zugeschnitten werden.

Nötig wird die Reform, weil sich die Bevölkerungszahlen in den einzelnen Wahlkreisen immer weiter auseinander entwickelt haben. Überall da, wo der Durchschnitt von 67055 Wahlberechtigten pro Kreis um 25 Prozent abweicht, muss laut Verfassung neu aufgeteilt werden. Dresden und der Kreis Nordsachsen könnte dadurch einen zusätzlichen Wahlkreis bekommen, der Kreis Görlitz müsste einen abgeben.

Für eine solche Neuaufteilung ist aber eine Verfassungsänderung nötig, die nur eine Zweidrittelmehrheit im Landtag beschließen kann. Eine solche ist aber gerade bei dieser Frage schwer zu bekommen. Denn am Ende der Reform blieben von den 132 Mandatsträgern noch 100. So jedenfalls bemisst die Kommission die Idealgröße des Parlaments - gemessen an der Einwohnerzahl und an anderen Bundesländern. Gemessen daran, dass in der Vergangenheit schon einmal 81 Mandatsträger empfohlen wurden, sind diese 100 eine Kompromissgröße.

Für die es auch die erforderliche Mehrheit geben könnte. Denn prinzipiell herrscht im Landtag Konsens darüber, dass die in der Verwaltung eingeleiteten Personaleinsparungen auch im eigenen Hause fällig werden. Landtagspräsident Matthias Rößler (CDU) hat regelmäßig Vorstöße unternommen - zuletzt mit der Empfehlung der von ihm geleiteten Wahlkreiskommission. Wenn die Zahl der Landesbediensteten von 80000 auf 70000 schrumpfen soll, so das Argument, wenn Hochschulen und Polizeiposten zusammengestrichen werden, dann wäre die Landtagsverkleinerung logische Folge. Widerstand gibt es jedoch von den jüngeren Abgeordneten, insbesondere aus den kleinen Fraktionen. In der Grünen-Fraktion, die über neun Sitze verfügt, befürchtet man, dann in den Ausschüssen keine Rolle mehr zu spielen.

Überhaupt wird von Skeptikern in dieser Sache gern vorgebracht, dass durch den Rückgang des Wahlvolks schließlich auch die Qualität der parlamentarischen Vertretung verbessert würde: Der Abgeordnete hätte somit mehr Zeit für die Anliegen des Bürgers, der wiederum freut sich über kürzere Wartezeiten im Abgeordnetenbüro. Dennoch scheint die Sache nun Fahrt aufzunehmen. Als nächstes müsste die schwarz-gelbe Staatsregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der dann im Landtag beraten wird.

Von Christine Keilholz