Karl Nolle, MdL
Agenturen, dpa, 16:08 Uhr, 21.02.2012
Gericht soll Autofahrten des Landespolizeichefs klären
Wieder einmal steht ein hoher Landesdiener wegen privater Nutzung seines Dienstautos in den Schlagzeilen. Dass ausgerechnet Polizeichef Merbitz ins Radar der Kontrolleure geriet, ist pikant. Er sieht sich ungerecht behandelt und wehrt sich juristisch.
Dresden (dpa/sn) - Sachsens Polizeichef Bernd Merbitz soll rund 6500 Euro für angebliche Privatfahrten mit seinem Dienstauto zahlen und klagt deshalb gegen den Freistaat. Merbitz habe am 9. Dezember Klage erhoben, gab das Verwaltungsgericht Dresden am Dienstag bekannt. Die «Sächsische Zeitung» hatte den Fall zuvor öffentlich gemacht, was am Nachmittag auch Innenminister Markus Ulbig (CDU) - den Dienstherrn von Merbitz - zu einem Statement veranlasste.
Nach Darstellung Ulbigs wurden bei einer routinemäßigen Kontrolle von Fahrtenbüchern Fahrten festgestellt, die Merbitz aus Sicht des Ministeriums als Privatfahrten hätte deklarieren müssen. Weil er das nicht tat, sei ihm ein Kostenbescheid zugesandt worden. Gegen diesen wehrt sich der Landespolizeichef nun vor Gericht. Ulbig sieht sein Verhältnis zum obersten Polizisten des Landes nach eigenem Bekunden nicht belastet. Beobachter der politischen Szene in Dresden gehen aber sehr wohl von einem gestörten Vertrauensverhältnis aus.
Merbitz sieht sich zu Unrecht so behandelt. «Es waren keine Privatfahrten», sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Die fraglichen Fahrten zwischen 2007 und 2009 seien als Dienstfahrten vom damaligen Innenminister - Albrecht Buttolo (CDU) - genehmigt gewesen. Konkret gehe es zum Beispiel um Fahrten von Dresden zur Polizei-Dienststelle in Leipzig. Wenn der Termin erst am späten Abend endete, habe er sich vom Chauffeur nicht zurück nach Dresden bringen lassen, um dort in sein Privatauto zu steigen und dann selbst in seinen Wohnort Naunhof bei Leipzig zu fahren. Vielmehr habe er sich gleich nach Naunhof fahren lassen.
«Ich war immer dafür, dass alles rechtlich und sauber geprüft wird», betonte Merbitz. Als Zweifel an der Rechtmäßigkeit aufkamen, habe er selbst - «vor mindestens einem Jahr» - ein Disziplinarverfahren gegen sich beantragt. «Das ist schon eingestellt», fügte Merbitz hinzu. Ulbig stellte das anders dar: Das Disziplinarverfahren sei von seinem Haus ausgegangen und noch nicht beendet. Merbitz wiederum berichtete, dass gegen ihn eine mündliche Missbilligung ausgesprochen worden sei, gegen die sein Anwalt vorgehe. Ihm selbst sei auferlegt worden, das Fahrtenbuch besser zu führen.
Ulbig zufolge muss nun geklärt werden, was eine Dienstfahrt und was eine Privatfahrt ist. Nach Angaben des Verwaltungsgerichtes Dresden ist noch kein Termin für die Verhandlung anberaumt. Der SPD-Abgeordnete Karl Nolle sah Merbitz bereits in eine «Dienstwagenaffäre» verstrickt und stellte im Parlament eine Kleine Anfrage.
Laut sächsischer Verwaltungsvorschrift ist das Benutzen der Dienstwagen außerhalb des Dienstes - dazu gehören auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle - unzulässig. Das gilt auch für private «Umwegfahrten» bei einer Dienstfahrt. Ausnahmen gelten für Minister und Staatssekretäre.
Autoren: Tino Moritz, Jörg Schurig
dpa jos yysn z2 eni
211608 Feb 12