Karl Nolle, MdL

Dresdner Morgenpost, 21.02.2012

Zinswetten: Regierung plant Zock-Verbot für Gemeinden

 
Dresden. Etwa 40 Kommunen in Sachsen haben sich auf hochriskante Finanzgeschäfte eingelassen. Das Innenministerium will nun ein Spekulationsverbot in die Gemeindeordnung aufnehmen. Am 16. März wird derweil die erste Klage eines sächsischen Kreises gegen eine Großbank verhandelt.

Wie berichtet, klagt der Kreis Mittweida wegen mangelnder Beratung gegen die Landesbank ­Baden-Württemberg (LBBW). Es geht um ein hochspekulatives „Zinsswap“-Geschäft des Altkreises Mittweida. Wegen der Finanzkrise explodierten die Kosten - allein bis Dezember lag der Verlust bei 400.000 Euro. Ab 16. März verhandelt das Landgericht Stuttgart die Klage - Landrat Volker Uhlig (CDU) reist persönlich hin.

Zock-Meister ist Riesa - die Stadt müsste wohl einen zweistelligen Millionenbetrag aufbringen, um die Verträge sofort aufzulösen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt unter anderem wegen Untreue gegen Riesas Kämmerer Markus Mütsch (CDU). Staatsanwalt Jan Hille: „Die Ermittlungen dauern an. Es müssen viele Zeugen vernommen werden.“

Das Innenministerium empfiehlt allen Städten und Kreisen, Schadensersatzansprüche gegenüber Banken zu prüfen. Außerdem sei eine klarstellende gesetzliche Regelung nötig: Daher soll jetzt ein generelles Spekulationsverbot für kommunale Finanzgeschäfte in der Gemeindeordnung festgeschrieben werden - also für Swap-Geschäfte, die nur den Zweck haben, auf bestimmte Marktentwicklungen zu wetten. Der Gesetzentwurf liegt bereits dem Landtag vor. (mor)