Karl Nolle, MdL

spiegel-online, 08:52 Uhr, 25.03.2012

Neonazi-Helfer bestätigt Nürnberger Verbindung

 
Ein mutmaßlicher Helfer der Zwickauer Terror-Zelle hat erstmals Kontakte der Rechtsterroristen nach Nürnberg bestätigt. Laut SPIEGEL-Informationen soll sich das Trio zudem nach einem heftigen Streit vorübergehend getrennt haben - es ging offenbar um die Liebesbeziehungen von Beate Zschäpe.

Hamburg - Das Zwickauer Neonazi-Trio hatte Verbindungen nach Nürnberg. Das hat erstmals ein mutmaßlicher Unterstützer der Terror-Zelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) bestätigt. In der Stadt sollen die Terroristen drei ihrer insgesamt zehn Morde verübt haben.

In einer Beschuldigtenvernehmung schilderte der 37-jährige Holger G., der seit November in Untersuchungshaft sitzt, wie er Mitte der neunziger Jahre mit Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos nach Nürnberg gereist sei. Mundlos habe dort einen "Kameraden" gekannt.

Außerdem berichtete G. den Ermittlern von erheblichen Spannungen innerhalb des Trios. So habe sich die Zelle nach ihrem Abtauchen einen heftigen Streit in Chemnitz geliefert und sich vorübergehend getrennt. Vor ihrer Zeit im Untergrund soll Zschäpe wechselnde Beziehungen zu Mundlos und Böhnhardt gehabt haben.

Nach einem Streit, der beinahe handgreiflich geworden war, ist Mundlos nach den Worten G.s zeitweise in eine eigene Wohnung gezogen. Diese Aussage wird durch einen Mietvertrag für eine Wohnung in Zwickau untermauert, den die Ermittler sicherstellen konnten und der auf die Aliaspersonalien von Mundlos ausgestellt war.

Der mutmaßliche NSU-Unterstützer G. gab zudem zu Protokoll, dass er von den untergetauchten Terroristen 10.000 Mark - vermutlich aus Raubüberfällen - zur "Aufbewahrung" erhalten habe. Die gleiche Summe habe auch der ebenfalls inhaftierte Ex-NPD-Kader Ralf Wohlleben von dem Trio erhalten.

Nach SPIEGEL-Informationen stellte die Bundesanwaltschaft Holger G., der bislang elfmal vernommen wurde, die Anwendung der Kronzeugenregelung in Aussicht: Wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt seien, so heißt es in den Akten, wolle sich der Generalbundesanwalt vor Gericht für eine Anwendung des entsprechenden Paragrafen einsetzen.