Karl Nolle, MdL

DNN/LVZ, 29.03.2012

Oberlandesgericht: Klockzin fordert 75.000 Euro Schmerzensgeld

 
Dresden. Martin Klockzin, der frühere Chefjurist der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB), steht heute mal wieder vor Gericht - als Kläger. Der 53-Jährige sieht sich als Opfer von Rufmord "schlimmsten Ausmaßes" und fordert vor dem Oberlandesgericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 75000 Euro von der Bild-Zeitung. Das Boulevardblatt hatte am 13. Juni 2007 im Zuge des Sachsensumpf-Skandals über angebliche Besuche von Klockzin im Kinderbordell "Jasmin" Anfang der 1990er Jahre berichtet und über spätere sexuelle Kontakte des Juristen zu Minderjährigen spekuliert.

Das Landgericht Leipzig hatte Klockzin im vergangenen Jahr allerdings nur eine Entschädigung in Höhe von 5000 Euro zugesprochen. Der Bericht in der Bild sei zwar ein schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht von Klockzin, weil sich die Vorwürfe im Nachhinein nicht bestätigt hätten. Doch 2007 sei das Interesse der Öffentlichkeit am Sachsensumpf groß gewesen, und es habe einen Mindestbestand an Beweistatsachen gegeben - nämlich Akten des Landesamtes für Verfassungsschutz, in denen Klockzin als angeblicher Hauptbeteiligter innerhalb eines kriminellen Netzwerkes bezeichnet wird.

Die Entschädigung von 5000 Euro ist Klockzin zu niedrig, er zog in Berufung. Aber auch die Bild war mit dem Urteil nicht einverstanden und fordert seine gänzliche Aufhebung. "Eine Überprüfung aller Vorwürfe durch die Staatsanwaltschaft Dresden hat ergeben, dass kein Vorwurf Bestand hatte. Das Internet vergisst jedoch nichts, auch heute bin ich noch Opfer von Rufmord und Verleumdung", so Martin Klockzin.

Auf den LWB-Juristen war 1994 ein Attentat verübt worden, bei dem er lebensgefährliche Verletzungen erlitt. Hintergrund war ein Immobiliengeschäft. "Die Hintermänner des Anschlags rächten sich weiter an mir und verbreiteten falsche Anschuldigungen", erklärte Klockzin.

Thomas Baumann-Hartwig