Karl Nolle, MdL

Agenturen, dpa, 14:52 Uhr, 25.04.2012

Stand 14:52 Uhr: «Extremismusklausel» ist rechtswidrig»

 
Dresden (dpa/sn) - Die vom Bund geforderte «Extremismusklausel» ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden rechtswidrig. Damit gaben die Richter am Mittwoch einer Klage des Alternativen Kultur- und Bildungszentrums Sächsische Schweiz e.V. statt.

Der Verein hatte sich geweigert, die sogenannte Demokratieerklärung als Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern zu unterzeichnen. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge versagte ihm daraufhin 600 Euro aus dem Bundesförderprogramm «Toleranz fördern - Kompetenz stärken» für den Druck von Flyern. Der Verein sah einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und zugleich Misstrauen und Bespitzelung Tür und Tor geöffnet.

Autoren: Ralf Hübner

dpa rah/jos yysn n1 aro
251452 Apr 12