Karl Nolle, MdL

Dresdner Morgenpost, 26.04.2012

Ohrfeige für Bund und Sachsen: ‚Extremismusklausel‘ rechtswidrig

 
Nach der Klatsche vom Verfassungsgericht im vorigen Jahr für das sächsische „Versammlungsgesetz“ stuft das Verwaltungsgericht Dresden nun die „Extremismusklausel“ des Bundes als „rechtswidrig“ ein.
Dresden. Der Verein „Alternatives Kultur- und Bildungszentrum Sächsische Schweiz“ hatte im Jahr 2011 die Annahme des sächsischen Demokratiepreises verweigert, da er sich nicht zur Unterzeichnung der „Demokratieerklärung“ nötigen lassen wollte (wir berichteten). Der Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge strich ihm daraufhin 600 Euro aus dem Bundesprogramm „Toleranz fördern - Kompetenz stärken“. Für den Verein ein klarer Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot.

Die „Extremismusklausel“ des Bundes ist rechtswidrig, so das Verwaltungsgericht. Sie muss von Vereinen unterzeichnet werden, wenn diese Fördergelder im Kampf gegen Extremismus in Anspruch nehmen - eine zusätzliche Klausel gilt für sächsische Fördergelder. Damit einher geht die Versicherung, dass sich auch alle Projektpartner zum Grundgesetz bekennen. Genau diese Passage monierte das Gericht. So sei unklar, wer etwa „Partner“ sei und welches Verhalten den Vereinen konkret abverlangt werde.

Miro Jennerjahn (Grüne): „Das Urteil ist eine deftige Niederlage.Auch Innenminister Markus Ulbig (CDU) wäre gut beraten, umgehend auf den Gesinnungs-TÜV zu verzichten.“ Die Linke spricht von einer „schallenden Ohrfeige“ für Bund und Land, die „sie sich wohl verdient haben“. Karl Nolle (SPD): „Allein der ideologischen Starrsinnigkeit von Schwarz-Gelb ist es geschuldet, dass Sachsen als einziges Bundesland eine rechtlich und politisch widersinnige Demokratieerklärung fordert.“ (JU)