Karl Nolle, MdL
DNN, 22.06.2012
Februar 2011: Noch immer mehr als 100 Verfahren gegen Neonazi-Blockierer
Dresden (epd). Wegen des Protestes gegen einen Neonazi-Aufmarsch im Februar 2011 in Dresden müssen sich noch immer mehr als 100 Personen in Strafverfahren verantworten. Das geht aus der Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage der sächsischen Grünen-Fraktion hervor, die gestern in Dresden verbreitet wurde. Demnach wurden 302 Personen, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde, an das Bundeskriminalamt unter „politisch motivierte Kriminalität" gemeldet und in einer Verbunddatei „Innere Sicherheit" gespeichert.
Die Blockade-Demonstranten, die in der Elbestadt Plätze besetzt hatten, sollen Geldstrafen zahlen. Einige erhielten Strafbefehle. Ihnen allen wird der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen. Dagegen wurden bei Neonazi-Gegnern in Chemnitz wegen ähnlichen Protestes in nur vier Fällen Verfahren eingeleitet, die jedoch inzwischen eingestellt sind.
„Für Bürger ist es in Dresden gefährlicher gegen Nazis zu protestieren, als an anderen Orten in Sachsen", kommentierte Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der sächsischen Grünen-Fraktion, das Vorgehen. Bürgerlicher Protest werde in eine kriminelle Ecke gestellt. Dabei falle eine Platzbesetzung zumindest unter den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit.