Karl Nolle, MdL

Freie Presse Chemnitz, 23.06.2012

NSU-Bericht belegt das Versagen der Ermittler

 
Sachsens Parlamentarische Kontrollkommission rügt die mangelhafte Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit anderen Behörden.

Dresden - Der sächsische Verfassungsschutz hat bei den Ermittlungen zur rechtsextremen Terrorzelle NSU offenbar gravierende Fehler gemacht. Insbesondere die Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden wie dem Thüringer Verfassungsschutz sei mangelhaft gewesen und lasse auf ein "Systemversagen" schließen, sagte gestern der Vorsitzende der Parlamentarischen Kontrollkommission des sächsischen Landtags, Günther Schneider (CDU). Er legte in Dresden den vorläufigen Abschlussbericht des Gremiums vor, der von zwei Linke-Abgeordneten allerdings nicht mitgetragen wird.

Schneider verwies darauf, dass zwar der Thüringer Verfassungsschutz bei den Ermittlungen seit Anfang 1998 den Hut aufhatte. Jedoch habe es von Beginn an Defizite in der Zusammenarbeit gegeben, für die auch der sächsische Verfassungsschutz verantwortlich sei. So seien Informationen oftmals nicht zusammengefügt worden. Auch eine systematische Auswertung der Informationen habe nicht stattgefunden. "Bei einer besseren Koordination hätte der Spuk im Jahr 2000 vielleicht schon beendet werden können", sagte Schneider mit Blick auf die ergebnislose Überwachung einer Wohnung in Chemnitz.

Das mutmaßliche Terror-Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt war nach der Flucht aus dem thüringischen Jena in Chemnitz untergetaucht. Die polizeiliche Überwachung der Wohnung sei aber zu kurz bemessen gewesen und in erheblichem Abstand erfolgt, kritisierte Schneider. Als Konsequenz aus dem Versagen fordert die Parlamentarische Kontrollkommission unter anderem eine Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den deutschen Sicherheitsbehörden. Dafür müssten verbindliche Regeln aufgestellt werden. Zudem müsse die Analysefähigkeit des sächsischen Verfassungsschutzes geschärft werden, sagte Schneider. Der Bericht beruht auf einer Mehrheitsentscheidung von zwei Abgeordneten der CDU und einem der FDP. Die beiden Linke-Abgeordneten der Kommission verweigerten ihre Zustimmung, weil der Bericht aus ihrer Sicht Ungenauigkeiten und fragwürdige Formulierungen enthält sowie grundsätzliche Probleme nicht thematisiert. Linke-Fraktionschef André Hahn sprach von einer "Chronik des Versagens der zuständigen Behörden".

Von Gregor Klaudius