Karl Nolle, MdL

spiegel-online, 19:32 Uhr, 10.01.2013

Sonderbericht: Berliner LKA hätte mutmaßlichen NSU-Helfer nicht als V-Mann anwerben dürfen

 
Der Bericht des Sonderermittlers zu den Pannen der Berliner Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit der NSU-Mordserie entlastet Innensenator Frank Henkel weitgehend - listet aber auch Fehler auf: So hätte der mutmaßliche Terrorhelfer Thomas S. nicht als V-Mann angeworben werden dürfen.

Berlin - Polizei und Verfassungsschutz in Berlin haben für einiges Aufsehen bei der Aufarbeitung der NSU-Mordserie gesorgt: Ein mutmaßlicher Helfer der Terrorzelle war lange Jahre V-Mann des Landeskriminalamts (LKA), Innensenator Frank Henkel (CDU) informierte Öffentlichkeit und Untersuchungsausschüsse darüber erst ein halbes Jahr, nachdem er selbst davon erfuhr - und schließlich landeten Rechtsextremismusakten trotz auf Hochtouren laufender Ermittlungen im Schredder.

Henkel geriet ob der zahlreichen Pannen im vergangenen September stark unter Druck - und beauftragte bereits vor dem Bekanntwerden der Schredderaktion den Berliner Oberstaatsanwalt Dirk Feuerberg, die Arbeit der Sicherheitsbehörden zu überprüfen. Am kommenden Montag wird der Sonderermittler seinen Bericht dem Verfassungsschutz- und dem Innenausschuss des Abgeordnetenhauses vorlegen. Deren Mitglieder werden außerdem eine längere Fassung mit weiteren nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Details einsehen können.

Das Ergebnis: Zumindest der nicht klassifizierte Teil des Feuerberg-Reports, der SPIEGEL ONLINE vorliegt, liest sich über weite Strecken wie ein Persilschein für die Berliner Sicherheitsbehörden. Auf 88 Seiten führt der Sonderermittler aus, dass die Kollegen vom Landeskriminalamt (LKA) und dem Verfassungsschutz im Prinzip fast alles richtig gemacht haben.

Das gilt über weite Strecken auch für den Einsatz des früheren Rechtsextremisten Thomas S. als V-Mann des LKA. Er ist einer der Beschuldigten, gegen die der Generalbundesanwalt im Zusammenhang mit der NSU-Mordserie ermittelt. Der mutmaßliche Helfer des Terrortrios wurde mehr als zehn Jahre lang bis Anfang 2011 als "Vertrauensperson" (VP) geführt.

Die Arbeit des V-Manns war wenig ergiebig

Sonderermittler Feuerberg kommt nun zum Schluss, ein zentrales Entlastungsmoment für das LKA sei etwa der Umstand, dass die Berliner VP-Führer bei der Anwerbung von Thomas S. nichts über dessen frühere Rolle bei der Sprengstoffbeschaffung für das Neonazi-Trio geahnt hätten. Hätte man zum damaligen Zeitpunkt bereits davon gewusst, so Feuerberg, "hätte nach hiesigem Dafürhalten die Entscheidung" über eine Anwerbung als Spitzel "anders ausfallen müssen".

Der Sonderermittler will aber "aktuell nicht ausschließen, dass sich im Laufe des Ermittlungsverfahrens der Bundesanwaltschaft und selbst im Rahmen einer sich evtl. anschließenden Hauptverhandlung noch stärkere Verstrickungen der früheren VP in Aktivitäten des NSU bekannt werden".

Allerdings hätte S. dem Bericht zufolge gar nicht erst angeworben werden dürfen - wenngleich auch aus Gründen, die mit der Terrorzelle direkt nichts zu tun haben. S. war in die Produktion und den Vertrieb von Neonazi-Rock verstrickt, auch für die Band "Landser", die im Jahr 2005 letztinstanzlich als kriminelle Vereinigung verurteilt wurde. Hierzu sollte er Informationen liefern. Feuerberg kommt nun zu dem Schluss, dass eine "bereits anfänglich bekannte Tatbeteiligung" ein Ausschlussgrund für eine Anwerbung sei.

Der Zustand der geheimen Akten zur "VP 562" - so die frühere Kennziffer des Spitzels Thomas S. - findet im offenen Teil des Feuerberg-Reports dagegen kaum Erwähnung; obwohl Hinweise dafür vorliegen, dass die sensiblen Dossiers offenbar über Jahre höchst chaotisch geführt wurden. So enthält seine Akte nach SPIEGEL-Informationen Spitzelberichte, die in Wahrheit von einer ganz anderen Vertrauensperson stammten. Immerhin empfiehlt der Sonderermittler, derartige Unterlagen künftig in einer Form zu führen, "die nachträgliche Änderungen erkennbar macht".

Einen weiteren Kritikpunkt nennt Oberstaatsanwalt Feuerberg: Nach heutiger Rechtsauffassung hätte Thomas S. als V-Mann womöglich wesentlich früher abgeschaltet werden müssen. Schließlich wurde er während seiner Spitzeltätigkeit wegen der älteren Nazimusik-Strafsache verurteilt und leistete zudem offenbar nicht wirklich ergiebige Arbeit. "Unabhängig von der Verurteilung der VP im Jahre 2005", so heißt es in dem Gutachten, "hätte man aufgrund der aufgelieferten Ergebnisse wohl frühzeitiger zu der Einschätzung gelangen können, dass der Ertrag eine weitergehende Beschäftigung nicht mehr rechtfertigte".

srö/fdi