Karl Nolle, MdL

LVZ-Online, 21:34 Uhr, 29.05.2013

Video im König-Prozess zeigt Schlagstock-Einsatz - Emotionaler Ausbruch am Vormittag

 
Der Jenaer Jugendpfarrer Lothar König im Gerichtsaal des Amtsgerichtes in Dresden. (Archivbild) Dresden. Im Prozess gegen den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König ist am Mittwoch erneut ein Widerspruch zwischen der Aussage eines Polizisten und einem Video aufgetaucht. Hintergrund ist der Vorwurf an König, er habe während einer Demonstration gegen einen Neonazi-Aufmarsch am 19. Februar 2011 in Dresden unter anderem versucht, einen Steinewerfer dem Zugriff der Polizei zu entziehen. Dieser soll sich in einen von König gefahrenen Lautsprecherwagen geflüchtet haben.

Bei seiner Vernehmung im Dresdner Amtsgericht stellte ein Beamter den Sachverhalt anders dar, als er auf einem von Mitgliedern der Jungen Gemeinde aus Jena angefertigten Video festgehalten ist. Nach Aussagen des Polizisten hatten Beamte den Steinewerfer mit den Händen aus Königs Lautsprecherwagen gezerrt und schließlich festgenommen. Das von Königs Anwälten als Beweismittel eingebrachte Video dagegen zeigt, wie der Steinewerfer sich am fahrenden Wagen festhält und mehrere Polizisten den Wagen verfolgen. Später schlägt einer der Polizisten offensichtlich ohne vorherige Ansprache mit dem Schlagstock auf den Verdächtigen ein und trifft ihn in der Nähe des Kopfes.

Königs Anwalt Johannes Eisenberg wertete die Szene als eine Straftat im Amt. „Da wurde geprügelt und nicht gesprochen“, sagte er. Dafür hätten die Polizisten zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Stattdessen werde sein Mandant verfolgt, der allerdings nie versucht habe, jemanden vor der Polizei zu decken. Viele Zuschauer im Gericht zeigten sich von der kurzen Videosequenz entsetzt. Der befragte Polizist sagte aus, von dem Schlagstock nichts gesehen zu haben.

König wirft Staatsanwältin fehlende Ernsthaftigkeit vor

Die Verhandlung hatte am Vormittag bereits turbulent begonnen. Eine erneute Kontroverse um die Aktenführung führte zu einem emotionalen Ausbruch des Angeklagten. „Für mich stehen vier Jahre auf dem Spiel. Und eine Berufskarriere. Und Sie lachen“, warf ein sichtlich erregter König Staatsanwältin Ute Schmerler-Kreuzer vor. Auslöser war die Aussage eines weiteren Beamten. Er hatte auf eine Zeugenvernehmung verwiesen, die offenbar nicht in die Gerichtsakten gelangt war. Verteidiger Eisenberg warf der Staatsanwältin daraufhin erneut eine „schlampige Aktenführung“ vor.

König wird beschuldigt, bei Demonstrationen gegen einen Neonazi-Aufmarsch am 19. Februar 2011 in Dresden zur Gewalt gegen Polizisten aufgerufen und weitere Straftaten begangen zu haben. Der 59 Jahre alte Pfarrer bestreitet das. Bei Gewaltexzessen waren damals auch mehr als 100 Polizisten verletzt worden. Rechts- und Linksextremisten gingen brutal gegen die Beamten vor, die beide Lager trennen sollten.

Ein für Donnerstag angesetzter Prozesstermin wurde am Mittwochabend abgesagt. Die Verhandlung wird am 20. Juni fortgesetzt. Für Anfang Juli wurden weitere Termine benannt. Damit dauert der Prozess länger als ursprünglich geplant.

dpa