Karl Nolle, MdL

welt-online.de, 28.01.2014

Rechtsextremismus: Mildes Hoyerswerda-Urteil als "makaber" kritisiert

 
Dass ein Richterspruch kritisiert wird, ist nicht ungewöhnlich. Eine Entscheidung gegen Rechtsextreme in Hoyerswerda wirft nun aber die Frage auf: Können sich Neonazis generell zu sicher fühlen?

Das milde Urteil im Prozess gegen acht Neonazis aus Hoyerswerda (Link: http://www.welt.de/123873142) hat Protest und Kritik ausgelöst. Die Gruppe hatte im Oktober 2012 (Link: http://www.welt.de/111629598) ein Paar, das sich gegen Rechtsextremismus engagierte, massiv bedroht. Dass nun fast alle Angeklagten eine Bewährungsstrafe erhielten, bezeichnete das Internationale Auschwitz-Komitee am Dienstag als skandalös.

"Diese Urteile – gefällt am Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust – muten geradezu makaber an. Neonazis, die Menschen jagen und in Todesangst versetzen, werden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Ein fatales Signal für all jene Bürger, die sich in ihren Gemeinden Neonazis entgegenstellen und auf die wehrhafte Demokratie hoffen", kritisierte Exekutiv-Vizepräsident Christoph Heubner.

Die Rechtsextremen hatten das junge Paar wegen dessen Engagements gegen Rechts ins Visier genommen und unter anderem mit Tod und Vergewaltigung bedroht. Die junge Frau und ihr Freund hatten nach eigenen Angaben unter anderem Nazi-Aufkleber in Hoyerswerda entfernt. Der Fall erregte bundesweit Schlagzeilen, weil die Polizei den Opfern nahegelegt hatte, aufgrund der Bedrohung die Stadt zu verlassen. Das wurde als Kapitulation vor dem Rechtsextremismus empfunden.

Der Richter hatte fünf der acht Angeklagten am Montag zu Bewährungsstrafen zwischen acht und zehneinhalb Monaten Haft verurteilt. Zwei Beschuldigte kamen mit einer Jugendstrafe davon. Einer der Verurteilten sitzt bereits eine andere Haftstrafe ab und muss nun fünf Monate länger hinter Gittern bleiben.


Polizisten, die vor Neonazis kapitulierten

Das Gericht folgte damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft und ging in einem Fall noch darüber hinaus. Für Bedrohung und Beleidigung reicht das Strafmaß von einer Geldstrafe bis zu einer Haftstrafe von einem Jahr. Der Rechtsanwalt, der die Opfer im Prozess als Nebenkläger vertrat, hatte deshalb auch eine Verurteilung wegen "bedrohenden Landfriedensbruchs" verlangt, der mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden kann.

Dem folgte das Gericht nicht. Deshalb löste das Urteil bei Rechtsexperten kaum Verwunderung aus. "Mehr war angesichts der Anklage wegen Bedrohung und Beleidigung nicht zu erwarten", erklärte Kerstin Köditz, Landtagsabgeordnete der Linken.

Die Grünen im Landtag hinterfragten indes, warum der Richter den Beschuldigten eine positive Sozialprognose bescheinigte. Einige der Angeklagten sind wegen Körperverletzung, rechtsextremer Propaganda und anderer Straftaten vorbestraft. Im Prozess hatten sie keinerlei Reue gezeigt und sich auch nicht bei den Opfern entschuldigt.

Grünen-Politiker Miro Jennerjahn fand den Prozess auch in anderer Hinsicht bemerkenswert: "Zu sehen waren Neonazis, die sich sehr sicher fühlen und keinerlei Respekt oder Angst vor dem Rechtsstaat zeigen." Man habe auch Polizisten sehen können, die vor Neonazis kapitulierten, und Zeugen, die aus Angst nichts gesagt und erhebliche Erinnerungslücken gehabt hätten.

Tatsächlich hatten Polizisten im Zeugenstand ein Bild der Ohnmacht vermittelt. Als sie damals die Personalien der Rechtsextremen am Tatort aufnehmen wollten, wurden sie ausgelacht und mussten Verstärkung rufen, wie der Einsatzleiter schilderte.

In der Verhandlung gaben einige der Täter an, zur Tatzeit völlig betrunken gewesen zu sein. Die Polizei widersprach dieser Darstellung.