Karl Nolle, MdL
Presseinformation Dresdner SPD-Ratsfraktion, 20.05.2014
Vergessliche Minister: SPD-Fraktion für entschiedene Aufklärung
Aufgrund der heutigen Presseberichte über die Versäumnisse von Mitgliedern der Staatsregierung hat die SPD-Stadtratsfraktion eine Anfrage bei der Oberbürgermeisterin eingereicht, wie die Stadtverwaltung zu reagieren gedenkt. Des weiteren wird abgefragt, wie in anderen Fällen auf die Nichteinhaltung von Regeln reagiert worden ist (siehe Anlage).
SPD-Fraktionsvorsitzender Peter Lames: "Auch wenn vieles dafür spricht, dass die Betroffenen (nur) aus Nachlässigkeit gehandelt haben, muss den Versäumnissen doch nachgegangen werden. Denn auch Nachlässigkeit ist ordnungswidrig. Es darf keine Schlechterbehandlung, aber eben auch keine Schonung Prominenter geben. Insbesondere muss die Verwaltung Wert darauf legen, jeden Eindruck parteipolitischer Rücksichtnahme zu vermeiden.“
Kontakt:
Peter Lames 0178/6676183
Vorsitzender der SPD-Fraktion im
Dresdner Stadtrat
Tel.: 0351-4882688
www.spd-fraktion-dresden.de
Anlage: Anfrage vom 20. Mai 2014
Anfrage Nr.: AF2962/14
Datum: 20. Mai 2014
ANFRAGE der SPD-Fraktion
Gegenstand:
Gleichmäßiger Vollzug der Zweitwohnungssteuersatzung und des Meldegesetzes
Einleitung:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
Presseberichten habe ich entnommen, dass der Sächsische Staatsminister Sven Morlok von 2010 bis 2014 in Dresden eine Zweitwohnung hatte, ohne sich hierfür zu melden und die Zweitwohnungssteuer zu zahlen. Die Staatsminister Georg Unland und Jürgen Martens sowie die Staatsministerin Christine Clauß sollen ebenfalls Zweitwohnungen nicht ordnungsgemäß angemeldet haben, wobei aufgrund der Regelung in § 2 Abs. 4 Buchst. c) der Zweitwohnungssteuersatzung (beruflich veranlasste Zweitwohnung verheirateter Personen mit Ehewohnung außerhalb Dresdens) keine Zweitwohnungssteuer angefallen ist.
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung aufgrund der bekannt gewordenen Verstöße gegen die Meldevorschriften bzw. die Zweitwohungssteuersatzung getroffen?
2. Wann ist mit dem Abschluss der eingeleiteten Verfahren zu rechnen?
3. Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden durch die Stadt Dresden in den Jahren 2012 und 2013 wegen Verdachts der unzureichenden Meldung einer Zweitwohnung eingeleitet?
4. Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden durch die Stadt Dresden in den Jahren 2012 und 2013 wegen Verdachts der leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 370 AO) im Bereich der Zweitwohnungssteuer eingeleitet?
5. Wie viele Strafanzeigen wurden in den Jahren 2012 und 2013 durch die Stadt Dresden wegen Verdachts der Steuerhinterziehung im Bereich der Zweitwohnungssteuer erstattet
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Lames