Karl Nolle, MdL
Agenturen dpa, 12:28 Uhr, 28.05.2014
Linke-Abgeordneter Neubert wegen Anti-Neonazi-Protest verurteilt
Bei den Protesten gegen einen genehmigten Neonazi-Aufmarsch in Dresden waren 2011 mehrere Politiker dabei. Noch mehr als drei Jahre später müssen sie sich dafür vor Gericht verantworten. Und es gibt noch immer Urteile.
Dresden (dpa/sn) - Wegen seiner Teilnahme an den Protesten gegen einen Neonazi-Aufmarsch 2011 in Dresden ist der sächsische Landtagsabgeordnete Falk Neubert zur einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Dresden sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der Linke-Politiker den genehmigten Aufmarsch der Rechten am 19. Februar 2011 mit seiner Beteiligung an einer Sitzblockade grob gestört und damit gegen das Versammlungsgesetz verstoßen hat (Az.: 203 Cs 200 Js 7553/12). Neubert kündigte Rechtsmittel an.
Erst Anfang April war der Grünen-Abgeordnete Johannes Lichdi wegen seiner Beteiligung an derselben Blockade ebenfalls zu 1500 Euro Strafe verurteilt worden. Auch er hat dagegen Rechtsmittel eingelegt (Az.: 217 Cs 205 Js 7534/12).
Am besagten 19. Februar waren wie schon im Jahr zuvor mehr als 10 000 Menschen auf die Straßen gegangen, um den jährlichen Aufzug Rechtsextremer zum Gedenken an die Zerstörung Dresdens im Zweiten Weltkrieg zu verhindern. 2011 kam es zu gewaltsamen Ausschreitungen - jedoch nicht an der Stelle, die Neubert und Lichdi mit rund 1000 anderen besetzten.
Richter Frank Ponsold folgte in seiner Urteilsbegründung ohne große Ausführungen dem Vortrag der Staatsanwaltschaft. Im Strafmaß blieb er allerdings hinter den geforderten 15 Tagessätzen á 150 Euro zurück.
Oberstaatsanwalt Jürgen Schär hatte unter anderem geltend gemacht, dass die Blockade der «entscheidende Pfropfen» gewesen sei, der den Aufmarsch der Rechten unmöglich gemacht habe. Und Neubert habe diesen Aufmarsch auch verhindern wollen.
Neuberts Anwalt André Schollbach hatte auf Freispruch plädiert. Der friedliche Protest seines Mandanten sei durch die Versammlungsfreiheit gedeckt gewesen. Zudem hätte der Aufzug der Rechten an der Blockade vorbeigeleitet werden können. Außerdem habe die Polizei einen sogenannten Verbotsirrtum provoziert, als sie die Blockierer darauf hingewiesen habe, dass sie sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig machten, wenn sie den Platz nicht räumten. Schon deshalb könne sein Mandant nicht für eine Straftat verurteilt werden.
«Wir haben von diesem Richter kein anderes Urteil erwartet», sagte Neubert im Anschluss an die Verhandlungen. Lichdi, der wie die Linke-Bundesvorsitzende Katja Kipping bei der Urteilsverkündung im Gerichtssaal war, warf Ponsold vor, in seiner Begründung nicht auf die Sachse selbst eingegangen zu sein. «Mein Richter hat zumindest noch eine Begründung geliefert, auch wenn die falsch war.»
Martin Fischer
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281228 Mai 14