Karl Nolle, MdL

Agenturen, dpa, 15:57 Uhr, 01.04.2015

«Schluck aus der Pulle»: Kritik an höheren Abgeordnetenbezügen

 
Es ist «ein Schluck aus der Pulle», sagt der Sachverständige aus Kiel zu den geplanten Erhöhungen der Abgeordnetenbezüge in Sachsen. Aber er hält ihn für vertretbar. Steuerzahlerbund und DGB sehen das anders - die Opposition im Landtag natürlich auch.

Dresden (dpa/sn) - Steuerzahlerbund und DGB haben Änderungen an der geplanten Erhöhung der Abgeordnetenbezüge gefordert. Zusätzlich 1000 Euro monatlich bei der steuerfreien Aufwandsentschädigung seien angesichts der herrschenden Preisstabilität nicht zu vermitteln, sagte der Präsident des sächsischen Bundes der Steuerzahler, Thomas Meyer, am Mittwoch im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages. «Dieses Gesetz zum jetzigen Zeitpunkt ist meines Erachtens ein falsches Signal.»

Sachsens stellvertretender DGB-Chef Markus Schlimbach kritisierte die von CDU und SPD geplante Absenkung des Renteneintrittsalters für Landtagsabgeordnete und erinnerte daran, dass es bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren für «Normalbürger» vor allem seitens der CDU Widerstand gegeben habe. Hier entstehe der Eindruck, dass mit zweierlei Maß gemessen werde.

Geplant ist unter anderem, mit einer Änderung des Abgeordnetengesetzes die steuerfreie Aufwandsentschädigung für Parlamentarier um monatlich 1000 Euro zu erhöhen. Außerdem sollen Abgeordnete mit einer Parlamentszugehörigkeit von mindestens zehn Jahren für jedes weitere Jahr im Landtag je ein Jahr früher in den Ruhestand gehen können, frühestens jedoch mit 60.

Meyer rechnete vor, dass für einen «normalen Steuerbürger» ein Brutto-Monatseinkommen von bis zu 12 287 Euro notwendig wäre, um auf den Netto-Betrag eines sächsischen Abgeordneten nach Erhöhung der Bezüge zu kommen.

Der schleswig-holsteinische SPD-Landtagsabgeordnete und Finanzexperte Holger Astrup nannte die Erhöhung der Aufwandspauschale einen «Schluck aus der Pulle», der aber in seiner Höhe vertretbar sei. Hinsichtlich der Absenkung des Rentenalters empfahl er die bayerische Regelung, nach der langjährige Landtagsabgeordnete frühestens mit 62 in Rente gehen könnten.

Neben der Aufwandspauschale sollen auch die Mitarbeiterpauschale, die Erstattung von Büroausstattungskosten und das Besucherbudget erhöht werden. Aus letzterem können Abgeordnete den Besuch von Bürgern im Landtag finanzieren.

Außerdem sollen die Nebeneinkünfte der Abgeordneten transparenter werden. Bislang muss jeder Parlamentarier sich einer von drei Einkommensgruppen zuordnen. Die sind unterteilt in monatliche Nebeneinkünfte zwischen 1000 und 3500 Euro, bis zu 7000 Euro und über 7000 Euro. Künftig soll es wie im Bundestag zehn Stufen geben, um auch höhere Einkommen transparenter darzustellen. Die letzte Einkommensgruppe läge dann bei Einkünften über 250 000 Euro.

Grüne und Linke warfen den Regierungsfraktionen eine «Diätenerhöhung durch die Hintertür» vor. Die Linke meldete auch rechtliche Bedenken an und monierte, dass die Koalition die umstrittenen Änderungen am Abgeordnetengesetz mit dem Haushalt «durchwinken» wolle. Auch die Anhörung der Sachverständigen habe seine Zweifel nicht ausgeräumt, sagte ihr rechtspolitischer Sprecher Klaus Bartl.

Ähnlich äußerte sich der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Valentin Lippmann. Die Suche nach einer plausiblen Begründung auf Seiten von CDU und SPD habe «stellenweise einem Stochern im Nebel» geglichen. 

Martin Fischer

dpa fi yysn z2 eni
011557 Apr 15

Anmerkung von Karl Nolle

Es mag sein, daß dem einen oder anderen "Leistungsträger" unter den Abgeordneten und Hinterbänklern die gegenwärtige monatliche  Grunddiät von 5.212,54  €  als nicht genug erscheinen, ebenso wie die  zusätzliche, steuerfreie monatliche pauschale Aufwandsentschädigung für die Unterhaltung eines Bürgerbüros von gegenwärtig wohnsitzabhängigen 2.000 bis 3.000 €. Was für einen normal sterblichen Bürger in Sachsen ein umgerechnetes Bruttomonatsgehalt von immerhin ca. 12 287 € bedeuten würde.

Für die Erhöhung der Abgeordnetenbezüge und steuerfreien  Aufwandspauschale kann nur, wie bisher, deren strikte Orientierung  an der allgemeinen Preis- und Kostenentwicklung gelten. Was sonst?  Daher verbietet sich auch eine verdeckte Diätenerhöhung  mit dem Umweg über  die Erhöhung der steuerfreien Pauschale um monatlich 1.000 €.

Aber nicht genug, bevor unsere darbenden Parlamentarier ganz unverschuldeter Altersarmut anheim fallen ist, durch die gleichzeitig beabsichtigte Absenkung des Renteneintrittsalters von derzeit  67 auf  nunmehr 60 Jahre nach zehnjähriger Parlamentszugehörigkeit, Rettung in Sicht.
 
Was für ein Hohn für all diejenigen, die sich selbst nach lebenslanger schwerer körperlicher Arbeit diesen Luxus nicht selbst genehmigen können. Diese Art parlamentarischer  Selbstbedienung  ist ein unbestechliches Zeichen  dafür, wie weit unsere mit parlamentarischer Mehrheitsmacht handelnden christdemokratischen Mandatsträger zusammen mit helfenden Sozialdemokraten glauben, sich von ihrem hoffentlich vergesslichen Wählervolk ungestraft entfernen zu können.