Karl Nolle, MdL

Spiegel-Online, 25.05.2001

Sächsischer Rechnungshof: Schlamperei am Hofe "König Kurts"

Rote Karte für den sächsischen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf
 
Der Landesrechnungshof hat die Bewirtschaftung seines Gästehauses heftig gerügt. Danach müsste der CDU-Politiker mindestens 80.000 Mark pro Jahr nachzahlen.


LEIPZIG - Die Miete sei zu gering, und die private Beschäftigung von Servicepersonal habe keine rechtliche Grundlage, sagte der Präsident des Landesrechnungshofes, Hans Günther Koehn, am Freitag in Leipzig. Verantwortlich dafür sei die Landesverwaltung. Koehn nannte Staatskanzlei und Finanzministerium.

In einem am Freitag vorgelegten Bericht wird das Finanzministerium zudem aufgefordert, rasch ein Raumnutzungskonzept für das Haus zu erstellen. Die Bestellung von Landesangestellten für private Zwecke der Bewohner im Gästehaus ist nach Auffassung des Rechnungshofes unzulässig. Für einen mietfreien Arbeitsraum von Ministerpräsident Kurt Biedenkopf in dessen Wohnung sieht der Rechnungshof gleichfalls keine Handhabe.

Nachzahlungen in fünf- bis sechsstelliger Höhe

Nach Ansicht des Rechnungshofes müsste der Regierungschef für die Beschäftigung von Personal pro Jahr zwischen 80.000 und 100.000 Mark nachzahlen. Dabei müsse eine Billigkeitsregelung gefunden werden, die berücksichtige, dass die Staatskanzlei als zuständige Verwaltung des Gästehauses in der Vergangenheit gegenüber dem Regierungschef keine diesbezüglichen Forderungen erhoben hatte.

Mietnachforderungen nannte Koehn dagegen nicht. Der Regierungschef habe einen gültigen Mietvertrag, der dringend geändert und für die Vergangenheit nachverhandelt werden könne. Der Rechnungshof hält einen Quadratmeterpreis von 13 Mark für angemessen, den Bewohnern des Gästehauses werden derzeit 8,15 Mark abverlangt. Zudem müsse der Regierungschef Miete für sein Arbeitszimmer zahlen.

Biedenkopf steht seit Wochen in der Kritik, zu besonders günstigen Bedingungen in dem Gästehaus gewohnt zu haben.