Karl Nolle, MdL
Sächsische Zeitung, 26.05.2001
Rechnungshof: Biedenkopf muss mehr zahlen
Opposition wiederholt Rücktritts-Forderung
Dresden. Mit deutlichen Worten hat der sächsische Rechnungshof die seit Wochen heftig umstrittene fehlende Trennung privater und dienstlicher Belange von Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) gerügt. Die Miete für Biedenkopfs Wohnung im Gästehaus der Staatsregierung sei zu gering, und die private Beschäftigung von Servicepersonal habe keine Rechtsgrundlage, sagte der Präsident des Rechnungshofes, Hans Günther Köhn, am Freitag in Leipzig. Verantwortlich für die mangelhafte Bewirtschaftung seien die Staatskanzlei und das Finanzministerium sowie „in gewisser Weise" der Ministerpräsident, erklärte Köhn. Allein für die private Beschäftigung von Personal habe Biedenkopf jährliche Leistungen von bis zu 100 000 Mark erhalten. Bei der Nachzahlung müsse jedoch eine Billigkeitsregelung gefunden werden. Köhn kritisierte auch den von der Staatskanzlei selbst vorgelegten Prüfbericht zum Gästehaus: „Wir sind in einer ganzen Anzahl wichtiger Fragen anderer Auffassung", sagte Köhn.
Die Staatskanzlei wiederum kritisierte den Rechnungshof. Der habe seine Beanstandungen aus dem Jahr 1994 nicht weiter verfolgt und die fehlende Umsetzung in der Staatskanzlei in den folgenden Jahren nicht gerügt, schrieb Staatskanzleichef Georg Brüggen dem Landtag. Auch habe Biedenkopf davon ausgehen müssen, dass ab Juli 1997 die Nutzung der Räume in der Schevenstraße abschließend geregelt worden sei.
PDS-Fraktionschef Peter Porsch erklärte dazu: Ein Ministerpräsident, der so tief in der Tinte sitzt, sollte zurücktreten." Auch die SPD erneuerte ihre Rücktrittsforderung. Ihr Fraktionschef Thomas Jurk sagte, der Bericht mache deutlich, dass alle bislang vorgebrachten Vorwürfe berechtigt sind.
(SZ)