Karl Nolle, MdL

SPIEGEL ONLINE, 15:19, 09.06.2001

Biedenkopf immer tiefer im Sumpf

Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) ist nicht nur mit den Jets des Kölner Bauunternehmers Heinz Barth gratis geflogen. Das meldet der SPIEGEL.
 
Auch mit Fliegern des Münchner Baulöwen und Honorargeneralkonsuls von Ecuador Max Schlereth, der Sachsens Regierungschef und dessen Ehefrau 1999 auch zu erholsamen Tagen auf der Luxusyacht "Iman" in Monte Carlo verhalf (SPIEGEL 20/2001), gingen Biedenkopf und die Seinen in die Luft: Biedenkopf-Stieftochter Petra Waldow mit Ehemann etwa ließ Schlereth am 26.Juni 1994 mit einem gecharterten Lear Jet 55 (Kennzeichen: D-COOL) von Dresden nach Nizza in die Flitterwochen fliegen. Wie das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL meldet, nutzte auch der Ministerpräsident selbst die Gelegenheit, bei dem guten Bekannten, dessen Bauprojekte in Sachsen er protegierte, kostenlos an Bord zu gehen: "Ein länger zurückliegender privater Mitflug mit Herrn Dr. Schlereth", erklärte nun die Dresdner Staatskanzlei, sei dem Ministerpräsidenten "in Erinnerung".

Unterdessen kommen immer mehr Widersprüche in Biedenkopfs Rechtfertigungsversuchen für die Flüge mit seinem langjährigen Duzfreund Barth ans Licht. So gab Biedenkopf vor dem Landtagsuntersuchungsausschuss, der etwaiger unzulässiger Einflussnahme des Regierungschefs zugunsten des Unternehmers Barth nachgeht, zu Protokoll, er sei "zwei-, dreimal mit ihm geflogen. Da war er mit im Flugzeug. Das ist kein Gratisflug". In einer Liste mit angeblich sämtlichen Flügen des Ministerpräsidenten mit Privatflugzeugen, welche die Dresdner Staatskanzlei unter dem Druck der West LB-Flugaffäre bereits vor über einem Jahr veröffentlichte, taucht jedoch allein zwölfmal die Firma FTG Air Service auf, die Barth gehört. Bei neun Flügen übernahm Barths Flugdienst die Kosten für Abholung oder Mitflug Biedenkopfs.

Die immer neuen peinlichen Details aus dem Luxusleben ihres Chefs lähmen die sächsische CDU. "Keiner will der Königsmörder sein", jammert ein Landesvorstandsmitglied. Die Galgenfrist für den sächsischen Regenten laufe jedoch mit der zweiten Runde der sächsischen Kommunalwahlen am 24. Juni ab. (DER SPIEGEL 24/01, Panorama Deutschland)