Karl Nolle, MdL

Pressemitteilung, 04.10.2001

NOLLE: Reinfried geht, CDU-Spendenwaschmaschine bleibt.

Spenden-Skandal könnte unabsehbare Folgen für die Bundes-CDU haben
 
Karl Nolle (MdL)
Mitglied des Sächsischen Landtages
Wirtschafts- und Energiepolitischer Sprecher der SPD
Tel 0173/ 9219870, 0351/31870-12, Fax 0351/31870-47
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Bärensteiner Strasse 30, 01277 Dresden


Pressemitteilung
4. Oktober 2001

NOLLE: “Reinfried geht, CDU-Spendenwaschmaschine bleibt.
Spenden-Skandal – könnte unabsehbare Folgen für die Bundes-CDU haben”.


Dresdner Landtagsabgeordneter stellt anläßlich des Dresdner CDU Parteitages zwölf parlamen-tarische Anfragen an die Staatsregierung zum CDU-Hausverein.

Der Dresdner Landtagsabgeordnete und Wirtschaftssprecher der SPD Fraktion, KARL NOLLE (56), will “anläßlich des am Freitag stattfindenden CDU-Parteitages in Dresden” wie er sagt, “die verges-sengeglaubten skandalösen Ungereimtheiten, Rechtsverstöße und Steuerdelikte um den CDU Haus-verein, Dresden, Rähnitzgasse 10, in Erinnerung rufen.

Mit jetzt eingereichten insgesamt 12 Einzelfragen in drei “Kleinen parlamentarischen Anfragen” an die Staatsregierung will NOLLE wissen, ob der Freistaat seit 1993 Zahlungen an den Verein geleistet hat, ob die Gemeinnützigkeit überprüft wurde und was sie rechtfertige, ob es einschlägige Berichte der Finanzverwaltung an Oberfinanzdirektion oder Finanzministerium gibt, ob es in diesem Zusammen-hang Weisungen gebe, ob es Steuerbegünstigungen von Spenden und Rechtsverstöße im Zusammen-hang von Spenden gegeben habe, in welcher Höhe der öffentlichen Hand dadurch Steuerverluste ent-standen seien, ob der Treuhandvertrag des Vereines mit der Partei der Staatsregierung oder den Fi-nanzbehörden bekannt sei und der Finanzverwaltung vorliege, ob aufgrund des Treuhandvertrages das Vermögen, Ausgaben und Einnahmen des Vereines nicht als Vermögen, Ausgaben und Einnahmen der Partei zu werten seien, ob deshalb Spenden an den Verein wie Parteispenden zu werten seien.

“Bis heute”, so NOLLE, “hat die CDU-Dresden unter ihrem Vorsitzenden Reinfried die vorliegenden Berichte über Sonderprüfung der Wirtschaftsprüfer, Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie den Be-richt des CDU-Sonderarbeitskreises unter dem Dresdner Banker von Carlowitz der Dresdner Öffent-lichkeit und sogar der eigenen Parteiöffentlichkeit vorenthalten.”

“Dies begründet meinen Verdacht, dass die zu vermutenden desaströsen Finanzverhältnisse und Rechtsverstöße der CDU Dresden weiter unter der erlesenen Vorstandsdecke gehalten werden sollen.” sagt NOLLE.

Besonders gravierend und folgenreich aber ist seiner Auffassung nach die Verbindung eines scheinbar oder tatsächlichen gemeinnützigen Vereines über einen Treuhänderbeherrschungsvertrag mit der Partei, das Modell, das vom Bundesvorstand der CDU empfohlen und legalisiert wurde.

NOLLE: “Das ist wie die damalige “Staatsbürgerliche Vereinigung” der 70-er Jahre eine illegale Spendenwaschmaschine der CDU. Vermögen, Einnahmen und Ausgaben des Hausvereines sind we-gen der Treuhänderschaft wie Vermögen, Einnahmen und Ausgaben der Partei zu bewerten. Damit sind alle Spenden an den Verein Parteispenden und nur als solche eingeschränkt steuerlich begünstigt und eben nicht Spenden an einen gemeinnützigen Verein mit höherer Begünstigung”.

Dies habe so Nolle wohl selbst der CDU-Sonderbeauftragte von Carlowitz am 28.3.00 so gesehen, als er für die Aufgabe der Gemeinnützigkeit des Hausvereins plädierte; trotzdem wurde von seinen Par-teifreunden an der Gemeinnützigkeit festgehalten.

NOLLE: “Parteispenden unterliegen strengen Regeln der Parteienfinanzierung, das Umgehen dieser Regeln bedeutet, dass alle betroffenen Rechenschaftsberichte der CDU falsch sind. Damit werden anonyme Spenden über 20.000 DM an den Hausverein illegal. Die behauptete Spende des Möbelrie-sen Höffner von 50.000 DM, für die der ehemalige OB Wagner sein Ehrenwort gegeben habe, so Nolle, hätte danach angegeben werden müssen. Die Rechenschaftsberichte der CDU müssen neu er-stellt werden. Alle Verstöße der Spendenpraxis gegen die steuerliche Behandlung von Parteispenden auch unter 20.000 DM müssen geklärt werden und führen zu nachträglicher Versteuerung.”.

“Besonders delikat könnte allerdings sein”, meint der Dresdner SPD Landtagsabgeordnete, “dass hier für die gesamte Bundes-CDU die Lunte brennt”. In wieviel der einigen hundert CDU-Hausvereinen wird diese höchst zweifelhafte Praxis wie in Dresden geübt? Wie werden für diese Vereine Spenden akquiriert? Sind diese Spenden immer, vollständig und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen dem Bundestagspräsidenten angezeigt worden?” fragt NOLLE. “Der Skandal des Dresdner Hausvereins kann ein gigantisches Spendenerdbeben mit unabseh-baren Folgen für die CDU-Deutschlands auslösen.” schließt NOLLE seine Erklärung.

gez. Karl Nolle, 0173- 9219870

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Wortlaut der Kleinen Anfragen an die Sächsische Staatsregierung

Thema: CDU-Hausverein Dresden (Förderverein und Freundeskreis Rähnitzgasse 10 e.V)

1.
In welcher Höhe wurden durch den Freistaat Sachsen oder sonstige öffentliche Stellen seit 1993 an den Förderverein und Freundeskreis Rähnitzgasse 10 e.V., Rähnitzgasse 10, 01097 Dresden, Zahlun-gen geleistet?

2.
Wurde anlässlich der Betriebsprüfung durch das Finanzamt (vgl. “Die Dresdner Union”, Februar 2001, Beitrag von Burkhard Hartung) auch die Gemeinnützigkeit des Vereins überprüft?

3.
Welche Aktivitäten des Vereins (Datum und Art der jeweiligen Veranstaltung oder sonstigen Aktivi-tät) rechtfertigt die Gemeinnützigkeit?

4.
Erfolgten im Zusammenhang mit dem Verein mündliche oder schriftliche Berichte der Finanzverwal-tung an die Oberfinanzdirektion oder das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (ggf. Datum, Aktenzeichen der Berichte)?

5.
Erfolgten im Zusammenhang mit dem Verein Weisungen des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen oder der Oberfinanzdirektion, wenn ja, wann und welchen Inhalts?

6.
Wurden im Zuständigkeitsbereich des Freistaates Sachsen Steuerbegünstigungen von Spenden an den Förderverein und Freundeskreis Rähnitzgasse 10 e.V., Rähnitzgasse 10, 01097 Dresden geltend ge-macht, die bei Behandlung dieser Spenden als Parteispenden nicht hätten erfolgen dürfen (insbesonde-re wegen Überschreitung des Höchstbetrages der Förderung von derzeit 6.000/12.000 DM gem. § 10 b Abs. 2 EStG; Begünstigung von Spenden Juristischer Personen entgegen dem Ausschluss der Begün-stigung von Parteispenden gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 8 Abs. 3 KStG; Anerkennung der Spenden als Betriebsausgaben, obwohl das gemäß § 4 Abs. 6 EStG bei Behandlung als Parteispenden nicht möglich gewesen wäre)?

7.
Wenn ja, in welcher Höhe sind der öffentlichen Hand insoweit Steuereinnahmen entgangen?

8.
Ist der Staatsregierung bekannt, dass der Förderverein und Freundeskreis Rähnitzgasse 10 e.V. einen Treuhandvertrag mit der CDU abgeschlossen hat, nach welchem alle Einnahmen und Ausgaben des Vereins zu Gunsten oder zu Lasten der Partei gehen (DNN, 21.01.2000)?

9.
Wenn ja, seit wann?

10.
Liegt in den Akten der Finanzverwaltung dieser Treuhandvertrag vor, wenn ja seit wann?

11.
Teilt die Staatsregierung meine Auffassung, dass aufgrund des Treuhandvertrages das Vermögen des Vereins wie auch seine Einnahmen und Ausgaben als Vermögen, Einnahmen und Ausgaben der CDU zu behandeln sind?

12.
Teilt die Staatsregierung meine Auffassung, dass steuerlich Spenden an den Verein wie Parteispenden zu behandeln sind?


############# Ende