Karl Nolle, MdL

Freie Presse Chemnitz, 14.12.2002

Niederlage für Freistaat im Leipziger Luftrettungsstreit

Gericht fordert neue Vergabeentscheidung - ADAC gescheitert
 
LEIPZIG. Der monatelange Streit um die lukrative Konzession für die Luftrettung in Westsachsen ist vorerst beigelegt. Das sächsische Innenministerium muss eine neue Vergabeentscheidung für die Hubschrauber-Station am Flughafen Leipzig/Halle treffen. Dies entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Leipzig.

Damit hatte die Klage der Internationalen Flugambulanz (IFA), die gegen den Zuschlag des Ministeriums an die Deutsche Rettungsflugwacht (DRF) juristisch vorgegangen war, Erfolg. Vor dem Verwaltungsgericht gescheitert ist hingegen die parallele Klage der ADAC-Luftrettungs GmbH gegen die Wahl des Mitbewerbers.

Im Fall der IFA folgte das Gericht in seiner Urteilsbegründung weitgehend der Argumentation des Klägers, der die Rechtmäßigkeit des ministeriellen Zuschlags an die DRF angezweifelt hatte. Laut dem Vorsitzenden Richter Robert Bendner sei es nicht nachvollziehbar, dass der IFA die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit abgesprochen und sie nicht in die Entscheidung einbezogen wurde. Nicht berücksichtigt wurde bei der Vergabe laut Bendner, dass die Internationale Flugambulanz die Station am Leipziger Flughafen bereits seit zwölf Jahren beanstandungsfrei betreibe.

Nach dem Willen des Innenministeriums sollte die DRF ab Januar 2003 die Regie über die Luftrettung im Raum Leipzig übernehmen. Jetzt bleibt die IFA zunächst weiter im Geschäft. Bis zu einer neuen Konzessionsvergabe, um die sich vermutlich die drei Konkurrenten erneut bewerben dürften, werden Monate vergehen. Beim Verfahren des ADAC gegen den Freistaat Sachsen ging es vor allem um Kostenfragen. Der Kläger hatte moniert, dass die Preiskalkulation der DRF nicht schlüssig sei. Für diesen Vorwurf gebe es jedoch laut Bendner keine hinreichenden Anhaltspunkte. Es sei nicht erkennbar, dass die DRF-Kalkulation auf unseriösen Dumpingpreisen beruhe. Die Klage des ADAC wurde abgewiesen.

Das Gericht räumte während der Verhandlung ein, dass das Innenministerium nicht verpflichtet war, eine Ausschreibung durchzuführen. Finde aber solch ein Verfahren statt, müssten Fairness und Transparenz gewährleistet sein.
(Von Samira Sachse)