Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 15.12.2002

Station wird neu vergeben

Verwaltungsgericht kippt Entscheidung des Innenministeriums gegen die IFA
 
LEIPZIG. Das Innenministerium muss seine Entscheidung über die neue Vergabe der Luftrettungsstation Leipzig noch einmal treffen. Das Verwaltungsgericht Leipzig hat gestern den Bescheid vom 28. Oktober gekippt, mit dem die Deutsche Rettungsflugwacht (DRF) den Zuschlag für den Stützpunkt bekommen hatte.

Damit kann vorerst die Internationale Flugambulanz (IFA) die Station weiter betreiben, die dort bereits seit 1990 aktiv war. Ihr Sprecher Karl-Heinz Gruhn zeigte sich zufrieden und lobte eine „äußerst hohe Sachkenntnis“ des Gerichts. Das hatte nämlich dem IFA-Antrag stattgegeben, die Neuvergabe zu revidieren.

Das Ministerium habe nach zwölf Jahren Betrieb ohne Beanstandungen durch die IFA „zu Unrecht deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verneint“, bemängelte das Gericht. Während der Verhandlung wies das Ministerium zusätzlich auf Forderungen an den Betreiber zur Investition in eine neue Rettungsstation hin.

Eine gleichzeitig behandelte Klage der ADAC-Luftrettung GmbH gegen die Vergabe an die DRF wurde dagegen abgewiesen. Der bei der Vergabe unterlegene ADAC sei nicht in eigenen Rechten verletzt worden, urteilten die Richter. Geschäftsführer Friedrich Rehkopf äußerte sich deshalb gegenüber der SZ überrascht und enttäuscht. In einer vorhergehenden Anhörung sei nämlich das Gericht noch von einer falschen Kostenkalkulation beim Zuschlag für die DRF ausgegangen.

Rundweg zufrieden zeigte sich DRF-Geschäftsführer Steffen Lutz über die Abweisung des ADAC. Immerhin sei auch klar gestellt worden, dass sein Unternehmen das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt habe. Zugleich äußerte Lutz die Hoffnung, dass nun eine angebliche „landsmannschaftliche Kampagne“ gegen die DRF beendet werde.

Mehrfach rügten die Richter in der Verhandlung, dass sich das Ministerium im Vergabeverfahren nicht an seine eigenen Maßstäbe gehalten, sondern diese zwischendurch revidiert habe. „Ausschreiben, Kriterienkatalog aufstellen und abarbeiten!“ riet der Vorsitzende Richter Bendner in der Sitzung. Er bemühte sich zugleich, mit dem Urteil keine Vorentscheidung für die künftige Vergabe der Station zu treffen: „Wir werden nicht sagen, wer es tun soll.“ Das Innenministerium äußerte sich am Freitag erstaunt zu seiner Schlappe.
(Von Stefan Rössel)