Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 03.06.2003

Neue Stichtagsregelung soll Ministerin entlasten

Vorwürfe werden trotzdem ein Fall für den Landtag
 
Dresden. Die Affäre um Sozialministerin Christine Weber (CDU), die zur Behebung von Regenwasserschäden an ihrem Haus in Zschopau Fluthilfegelder beantragt und bekommen hat, soll offenbar mit einem Kompromiss beendet werden.

So geht man in Regierungskreisen mittlerweile davon aus, dass die Ministerin mit ihrem Förderantrag in eigener Sache nicht gegen Rechtsvorschriften verstoßen hat. Der Antrag sei vielmehr legitim gewesen, da zum Zeitpunkt seiner Einreichung – also noch vor dem 25. Oktober 2002 – die Verwendung von Fluthilfen zur Beseitigung von Regenwasserschäden nicht ausdrücklich untersagt war. Bleibt es bei dieser Auslegung, müssten neben der Ministerin auch zahlreiche Bürger, die ihre Regenwasserschäden aus dem Fluttopf ersetzt bekommen haben, nicht mit einer Rückzahlungsforderung rechnen. Antragssteller, die dagegen erst nach diesem Stichtag um Hilfe bei Regenwasserschäden nachgesucht haben, gehen auch künftig leer aus.

Im Fall Weber moniert ein Prüfbericht jedoch die Arbeit der Genehmigungsbehörden einschließlich der für die Auszahlung der Hilfsgelder zuständigen Sächsischen Aufbaubank. So hätten alle Gremien den Antrag der Ministerin ohne nähere Prüfung zugestimmt.

In diesem Zusammenhang erhob der SPD-Abgeordnete Karl Nolle schwere Vorwürfe. Mit Verweis auf diverse Unterlagen kritisierte er, dass der Zschopauer CDU-Oberbürgermeister den per Fax aus dem Sozialministerium eingetroffenen Weber-Antrag „innerhalb von nur 14 Minuten ohne Prüfung unterschrieben und zurückgesendet“ hat. Zudem wäre im Kopf des Formulars stets von „Hochwasserschäden“ die Rede gewesen. Selbst der notwendige Kostenvoranschlag, der von der Ministerin beauftragten Firma sei erst eine Woche später den Unterlagen zugefügt worden.

Mit der Affäre wird sich nun auch der Landtag beschäftigen. Die PDS beantragte für die nächste Sitzung eine Aktuelle Debatte. (SZ/gs)