Karl Nolle, MdL

Dresdner Morgenpost, 04.06.2003

Fluthilfe-Nachschlag für Ministerin Weber

Milbradt hält umstrittene Sozialministerin
 
DRESDEN. Ganze 10 Minuten war dem Kabinett bei seiner Beratung gestern angeblich der „Fall Weber" wert. Dann war klar: Die Sozialministerin bleibt im Amt. Der Untersuchungsbericht des Innenministers ergab, dass die Vorwürfe, die Ministerin habe unzulässig Fluthilfe bezogen, sich „rechtlich nicht bestätigt" haben.Der moralische Schaden hingegen ist enorm: Gestern kam heraus: Christine Weber (54, CDU, E) hat sich diesen April noch einen satten Fluthilfe-„Nachschlag" von 7000 Euro abgeholt! Immerhin: Die Ministerin will das Geld nun doch zurückzahlen.

„Der Ministerpräsident hat vollesVertrauen zu Frau Weber. Er schließt definitiv einen Rücktritt oder eine Entlassung aus", so Regierungssprecher Christian Striefler. Grund für das Vertrauen: der zweiseitige Rasch-Bericht. Der ergab, dass Webers Antrag auf Fluthilfe, der am 23. Oktober 2003 von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) genehmigt wurde, rechtens war - Weber erhielt 10 005 Euro. Innenminister Horst Rasch (50, CDU): „Zum damaligen Zeitpunkt war der Antrag ja nicht falsch." Vielmehr habe es eine „Grauzone" gegeben, in der unklar war, ob Hangwasser-Schäden - wie am Weber-Haus in Zschopau - ersetzt werden.

Doch Frau Weber hätte es besser wissen können: Bereits am 26. September erließ ihr Kollege vom Innenministerium eine Verwaltungsvorschrift, die ausdrücklich nur „die Beseitigung und Behebung von Schäden durch Hochwasser von der Elbe ... und deren Zuflüssen" vorsah. Dazu SAB-Chef Jochen von Seckendorff gestern: „Es kann sich dabei ja auch um wilde Zuflüsse handeln, das ist eine Interpretationsfrage."

Mit solchen Interpretationen war aber am 25. Oktober Schluss. Eine eindeutige Verwaltungsvorschrift trat in Kraft, die „Hangwasser" ausdrücklich ausschloss. Hat Frau Weber auch davon nichts gewusst? Spätestens seit der Kabinettssitzung vom 12. November, wo „Hangwasser" Thema war, hätte sie es wissen müssen. Dennoch stellte Weber im April dieses Jahres einen Antrag auf einen Flut-Nachschlag in Höhe von 7 344 Euro - genehmigt am 23. April. Rasch: „Auch der Antrag ist rechtlich in Ordnung, da der erste Antrag bereits genehmigt war." Zur moralischen Bewertung äußerte er sich nicht.

Am Nachmittag gab Frau Weber per Fax bekannt, dass sie „zufrieden mit dem Ergebnis der Untersuchung" sei. Die habe ergeben, dass die Förderung nicht rechtswidrig ist. Die über 17 000 Euro Fluthilfe will sie trotzdem zurückzahlen.

Gar nicht zufrieden ist die Opposition. PDS-FraktionsChef Peter Porsch: „Insidergeschäfte werden nicht durch verspätete Rückzahlung moralischer, nachdem man ertappt worden ist." Für den SPD-Abgeordneten Karl Nolle ist klar: „Die Rückzahlung ist ein klares Schuldeingeständnis. Frau Weber bleibt nur der Rücktritt."
(Jens Jungmann)