Karl Nolle, MdL
Agenturen, dpa/sn, 13:26 Uhr, 18.07.2003
Ermittlungen gegen SAB (Sächsische Aufbaubank)
Fall Weber: Staatsanwalt ermittelt jetzt wegen Beihilfe zu Untreue
Chemnitz (dpa/sn) - Gegen die frühere Sozialministerin Christine Weber (CDU) ermittelt die Staatsanwaltschaft jetzt wegen Beihilfe zur Untreue. Das sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Chemnitz am Freitag auf dpa-Anfrage. Hintergrund sind umstrittene Fluthilfsgelder, die Weber nach dem August-Hochwasser vergangenen Jahres erhalten hatte. Bislang waren gegen Weber, die Mitte Juni nach einem Nervenzusammenbruch von ihrem Amt zurücktrat, Vorermittlungen geführt worden.
Wie Staatsanwaltschafts-Sprecher Christian Goltz weiter sagte, wird inzwischen auch gegen Mitarbeiter der Sächsischen Aufbaubank (SAB) wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Die SAB hatte die Gelder genehmigen müssen. Weil Weber «irgendwie daran mitgewirkt» haben könnte, wird gegen sie wegen Beihilfe zur Untreue ermittelt.
Vom Landtagspräsidenten sei kein Widerspruch gegen die Aufnahme von Ermittlungen gegen die ehemalige Ministerin erhoben worden, sagte Staatsanwaltschafts-Sprecher Christian Goltz. Wann sie abgeschlossen sein werden, sei noch nicht abzusehen. Da Weber als Abgeordnete des Landtages Immunität genieße, habe vor Aufnahme der Ermittlungen Landtagspräsident Erich Iltgen informiert werden müssen, sagte Goltz. Der Eingang des Schreibens der Staatsanwaltschaft sei vom Landtag bestätigt worden. Da kein Widerspruch eingelegt worden sei, hätten 48 Stunden später die Ermittlungen aufgenommen werden können.
Zur Zeit würden insbesondere die Vorgänge um den von Weber im April dieses Jahre gestellten Nachantrag für Hilfsgelder geprüft, sagte Goltz. Dieser Antrag sei eindeutig entgegen der geltenden Richtlinien bewilligt worden. Angesichts der Schadenshöhe müsse es aber nicht unbedingt zu einer Anklageerhebung kommen. Es sei derzeit auch noch nicht auszuschließen, dass Weber fahrlässig gehandelt habe. In diesem Fall liege keine strafbare Handlung vor.
Weber waren im Oktober 2002 und April 2003 insgesamt 17 349 Euro zur Beseitigung von Regenwasserschäden an ihrem Haus bewilligt worden. Die Sächsische Aufbaubank hatte die Mittel genehmigt, obwohl Schäden durch Regenwasser nicht mit Fluthilfegeldern reguliert werden dürfen. Besonders der Nachantrag vom April ist umstritten, weil zu diesem Zeitpunkt die Rechtslage eindeutig war. Die Aufbaubank hatte den Nachantrag ohne nochmalige Prüfung bewilligt. Nachdem Weber deshalb in die Kritik geraten war, zahlte sie bereits erhaltenes Geld zurück.
dpa pd yysn st
(Anmerkungen Nolle: Siehe meine gleichlautende Strafanzeige gegen Weber)