Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 20.12.2003

Ermittlungen eingestellt

Ex-Ministerin tat nichts Strafbares, als sie um Fluthilfe bat
 
Dresden. Ex-Sozialministerin Christine Weber (CDU) hat sich bei der Inanspruchnahme von Fluthilfegeldern nicht strafbar gemacht.

Wie ihr Anwalt Stefan Heinemann am Freitag mitteilte, hat die Chemnitzer Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Frau Weber wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs eingestellt. Nach Ansicht der Ermittler gibt es keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Straftat.

Die Staatsanwaltschaft begründe die Einstellung damit, dass die Ministerin a. D. wahrheitsgemäß über die Ursache der Schäden am Haus informiert habe, als sie erstmals Fluthilfe beantragte. Das Innenministerium habe erst später den Begriff Hochwasser enger definiert, so dass sich ergab, dass Schäden durch Schichtenwasser wie im Fall Weber, nicht förderfähig sind. Bei einem zweiten Beihilfeantrag im April 2003 gehe die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Sächsische Aufbaubank keine Gelder veruntreut habe. Demzufolge habe seine Mandantin auch keine Beihilfe zur Untreue geleistet, erklärte Rechtsanwalt Heinemann.

Christine Weber war im Frühsommer unter Druck geraten, weil sie rund 17 000 Euro Fluthilfe in Anspruch genommen hatte, die ihr angeblich nicht zugestanden hätten. Sie bestritt die Vorwürfe. Später wurde bekannt, dass sie einen Nervenzusammenbruch erlitten haben soll. Der Landtagsabgeordnete Karl Nolle (SPD) stellte Strafanzeige, um den Fall untersuchen zu lassen. Mitte Juni war Christine Weber von ihrem Ministeramt zurückgetreten. (SZ/ts)