Karl Nolle, MdL
SPD-Pressestelle Landtag, 29.03.2004
Jurk: "Milbradts Auftrag gefährdet neutrale Berichterstattung!"
Landtag soll sich mit Präventionssendung beschäftigen
Dresden. "Es muss jetzt schnellstens geklärt werden ob und inwieweit Ministerpräsident Milbradt mit dem Auftrag und der geleisteten Anschubfinanzierung für ein Präventionssendung im öffentlichen-rechtlichen Rundfunk die Pressefreiheit verletzt hat", so der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Thomas Jurk, heute. Es könne nicht angehen, dass der Steuerzahler eine Sendung finanziere, deren einziges Anliegen es sei, den Freistaat in der Öffentlichkeit gut aussehen zu lassen. Das gefährde die neutrale Berichterstattung.
Seine Fraktion habe heute mit einem entsprechenden Antrag die Staatsregierung aufgefordert unter anderem darüber zu berichten, aus welchem Haushalt der 60. 000 Euro Vertrag mit Frau von Derschau bezahlt wurde. Der Antrag beinhaltet außerdem die Aufforderung, den Versuch der Staatsregierung sich in die Programmgestaltung des Mitteldeutschen Rundfunks einzumischen, zu missbilligen.
Die aktuellen Vorfälle um Frau von Derschau (selbst CDU-Mitglied) und die unrechtmäßige Verwendung von Geldern der sächsischen Steuerzahler zeigen einmal mehr, dass dem Ministerpräsidenten deutlicher auf die Finger zu schauen sei. "Das bestätigt ein weiteres Mal den Antrag meiner Fraktion, Milbradts Arbeit zu missbilligen", so Jurk.
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Kontakt:
Andreas Beese/ Pressesprecher
0351/4935705
Eileen Mägel/ Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
0351/4935706
Sächsischer Landtag DRUCKSACHE 3/
3. Wahlperiode
Antrag
der Fraktion der SPD
Thema: Präventionssendung im Auftrag der Staatsregierung
Der Landtag möge beschließen,
1. die Staatsregierung zu ersuchen, zu berichten,
a) ob Ministerpräsident Georg Milbradt einen Brief der Moderatorin Birgit von Derschau an das Innenministerium im Juni 2002 mit bitte um positive Antwort weitergeleitet hat,
b) ob es zutreffend ist, dass die Rundfunkfreiheit auch das Recht der Rundfunkanstalt umfasst, selbst zu bestimmen, wie sie ihr Programm redaktionell gestaltet,
c) welche Art staatlicher Einflussnahmen auf die redaktionelle Programmgestaltung mit der Rundfunkfreiheit vereinbar sind,
d) aus welchen Gründen ein im Auftrag der Staatsregierung erstelltes Konzept für eine Präventionssendung keine Einflussnahme auf die Rundfunkfreiheit darstellt,
e) ob die Staatsregierung der Auffassung ist, das der MDR seinen Programmauftrag
(§ 6 Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) ) erfüllt,
b.w.
Thomas Jurk Dresden, den 29.03.04
und Fraktion
Eingegangen am: _________________ Ausgegeben am: __________________
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f) ob die Staatsregierung die MDR-Sendung "KRIPO LIVE" positiv beurteilt,
g) aus welchem Haushaltstitel der Vertrag mit der Moderatorin Birgit von Derschau über die Erstellung eines Konzeptes für eine Präventionssendung beglichen werden sollte bzw. beglichen worden ist,
h) welche Präventionsaufgaben wurden im Jahr 2002 aus dem Haushaltstitel, der für Präventionsaufgaben zur Verfügung steht, in welcher Höhe erfüllt,
i) welchen Gegenstand hatte oder sollte der Vertrag mit der Moderatorin Birgit von Derschau über die Erstellung eines Konzeptes für eine Präventionssendung haben,
j) aus welchen Gründen hat die Staatsregierung ein Konzept für eine Präventionssendung erstellen lassen oder wollte sie erstellen lassen,
2. der Sächsische Landtag missbilligt, den Versuch der Staatsregierung auf die Programmgestaltung des Mitteldeutschen Rundfunks durch die Erstellung eines Konzeptes für eine Polizeiliche Präventionssendung Einfluss zu nehmen und
3. die Staatsregierung wird aufgefordert, künftig die Rundfunkfreiheit zu achten.
Begründung:
Die in Art. 5 GG enthaltenen Grundrechte der Meinungsäußerungs- und Verbreitungsfreiheit, der Pressefreiheit, der Informationsfreiheit, der Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film und der Freiheit der Kunst und Wissenschaft sind für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend, denn sie ermöglichen erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist. Dieses Grundrecht ist sehr umfassend und die verschiedenen darin enthaltenen Einzelheiten sind in gewissem Sinne die Grundlage jeder Freiheit überhaupt.
Die Erfahrungen mit einem Staatsfernsehen in der DDR müssen uns vor jedweder staatlicher Einflussnahme auf Rundfunkanstalten sensibilisieren. Die Trennung von Staat und Rundfunk ist daher strikt einzuhalten.
Der Sächsische Landtag muss sich daher gegen jedwede Versuche aussprechen, die auch nur den Anschein erwecken, auf die Programmgestaltung staatlicherseits einzuwirken.