Karl Nolle, MdL

Pressemitteilung des SMI, 31.03.2004

Erklärung des Innenministeriums zu Entscheidung des Verwaltungsgerichtes

 
Dresden. Das Verwaltungsgericht Dresden hat heute beschlossen:

"Bis zum Abschluss des einstweiligen Rechtschutzverfahrens wird dem Antragsgegner untersagt, den – den Antragsteller betreffenden – Teil eines Abschlussberichtes der von dem Antragsgegner beauftragten Sonderermittler in Sachen "Einleitung und Durchführung von Ermittlungen in Sonderfällen zur Bekämpfung von Korruption und anderen Straftaten im Dienst des Staatsministeriums des Inneren und dessen Geschäftsbereichs" zu veröffentlichen bzw. an Dritte zu geben."

Dazu erklärt das Innenministerium: Das Sächsische Staatsministerium des Innern beabsichtigt weder die Veröffentlichung eines konkrete Personen betreffenden Teils des Abschlussberichtes noch dessen Weitergabe an Dritte. Davon unberührt ist eine zulässige Weitergabe innerhalb der zuständigen und zur Einsicht befugten Stellen des Freistaates Sachsen. Insbesondere behält sich das Innenministerium die Information des Ministerpräsidenten vor.